Die Zuständigkeit für die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt grundsätzlich bei Städten und Gemeinden bis 20.000 Einwohnern beim Kreis Pinneberg. Kommunen mit über 20.000 Einwohnern erledigen diese Aufgabe selbst. Die Stadt Tornesch übernimmt ab dem 01.01.2009 den Außendienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs auf ihrem Stadtgebiet. Zwischen der...