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Selbstüberwachungsverordnung (SüVO)


Selbstüberwachungsverordnung

Die Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Selbstüberwachungsverordnung) vom 19.12.2011 ist am 23.02.2012 in Kraft getreten und gilt unbefristet.

Die Selbstüberwachungsverordnung legt den Mindestumfang der eigenverantwortlichen Überwachungsmaßnahmen für Abwasseranlagen fest und beschreibt die dafür erforderlichen Daten sowie deren Dokumentation.

Weiterführende externe Informationen


Ihre Ansprechperson/en

Frau Schlüter

Fachdienst Umwelt (FD 26)

Team Wasser (26-3)

rechtliche Fragen

Telefon:  04121/ 4502-2308

Fax:  04121/ 4502-92308

E-Mail:  u.schlueter@kreis-pinneberg.de

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Frau Tutsch

Fachdienst Umwelt (FD 26)

Team Wasser (26-3)

technische Fragen

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Fax:  04121/ 4502-92309

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