Altlasten
Flächen oder Grundstücke von denen schädlichen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen (§ 2 Abs. 5 BBodSchG). Sonstige Gefahren sind z.B: Gewässergefahren bei Altablagerungen im Grundwasser oder Gesundheitsgefahren für die Nutzer. (Altablagerungen und Altstandorte).
Altablagerungen
Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen (ehemalige Mülldeponien) sowie Grundstücke auf denen ehemals Abfälle - dazu zählen auch Bauschutt, Trümmerschutt, Böden und organische Materialien - behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
Altstandorte
Als Altstandorte gelten Grundstücke ehemaliger Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Grundstücke auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen (z.B. Kraftstoffe, Ölen oder Reinigungsmitteln) umgegangen worden ist.
Altlastverdächtige Flächen
Grundstücke bei denen lediglich der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht (§ 2 Abs. 6 BBodSchG). Das heißt eine schädliche Bodenveränderung wurde noch nicht festgestellt, aufgrund von Anhaltspunkten, z.B. durch die historische Nutzung, durch Kenntnisse über geschehene Unglücksfälle oder den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, wird eine solche jedoch vermutet.