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Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Tornesch


Amtshilfevereinbarung zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Tornesch

Die Zuständigkeit für die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt grundsätzlich bei Städten und Gemeinden bis 20.000 Einwohnern beim Kreis Pinneberg. Kommunen mit über 20.000 Einwohnern erledigen diese Aufgabe selbst.

Die Stadt Tornesch übernimmt ab dem 01.01.2009 den Außendienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs auf ihrem Stadtgebiet. Zwischen der Stadt und dem Kreis Pinneberg wurde eine entsprechende Amtshilfevereinbarung abgeschlossen.

Da das verbotswidrige Parken, insbesondere in Halteverbotszonen, Feuerwehrzufahrten, verkehrsberuhigten Bereichen sowie in Bahnhofsnähe und im Innenstadtbereich zunehmend zu Problemen führt, haben der Kreis Pinneberg und die Stadt Tornesch vereinbart, sich der Problematik anzunehmen. Die Federführung liegt weiterhin beim Kreis Pinneberg.

Durch die Wahrnehmung der Aufgabe leisten der Kreis Pinneberg und die Stadt Tornesch einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Die Stadt Tornesch erhält einen prozentualen Anteil der Einnahmen als Aufwandsentschädigung.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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