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Fachdienst Teilhabe


Der Fachdienst Teilhabe ist zuständig, um behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

Diese Ziele sind geprägt durch den Leitgedanken der Selbstbestimmung und sollen durch individuelle und bedarfsgerechte Leistungen erreicht werden und zwar unter Beachtung der  folgenden Grundsätze:



Wir orientieren uns außerdem stets an dem Leitbild Inklusion, dem Aktionsplan Inklusion und dem Leitbild der Kreisverwaltung Pinneberg.

Für folgende Lebensbereiche sind wir Ihre Ansprechpartner:

  • Soziale Teilhabe
  • Teilhabe an Bildung
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • medizinische Rehabilitation

Unser Fachdienst besteht aus Verwaltungsfachkräften und sozialpädagogischen Fachkräften, die interdisziplinär zusammenarbeiten und darüber hinaus je nach Erfordernis weitere Fachkräfte (z.B. Ärzte) um Stellungnahme und Unterstützung bitten, um Ihnen passgenau Beratung und Leistung unterbreiten zu können.

Ihre Anliegen werden in unterschiedlichen Teams bearbeitet:

  • Eingliederungshilfe (EGH) für Minderjährige
  • Eingliederungshilfe für Erwachsene
  • Teilhabeplanung für Erwachsene
     


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