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Wann und wie werden die EU-Vorschriften angewandt? Ist Ihr Unternehmen in der EU niedergelassen, können Sie an jeder öffentlichen Ausschreibung in jedem beliebigen EU-Land teilnehmen.
Öffentliche Ausschreibung
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Prüfung des beabsichtigten Zusammenschlusses zweier Unternehmen beantragen
Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln
Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen beantragen
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Öffentliche Ausschreibung
Rechnungen elektronisch über E-Rechnungseingangsplattformen übermitteln
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Öffentliche Ausschreibung
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen der gesetzlichen Unfallversicherung anfordern
EU-weite Ausschreibungen
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