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Weichen gestellt für die Umwandlung des Rettungsdienstes in eine gGmbH


Weichen gestellt für die Umwandlung des Rettungsdienstes in eine gGmbH

Landrat Wolfgang Grimme und Jürgen Tober, Leiter des Fachbereichs Ordnung haben in der gestrigen Sitzung des Kreis-Hauptausschusses grünes Licht für eine Umwandlung des Rettungsdienstes in eine gGmbH bekommen. Zukünftig soll es einen Zusammenschluss der Rettungsdienste der Kreise Pinneberg, Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde in einer gemeinnützigen Betreiber-Gesellschaft mit beschränkter Haftung geben. Die Verwaltung wurde beauftragt, zusammen mit dem Kooperationskreisen und den betroffenen Personalräten einen Gesellschafts- und Kooperationsvertrag zu entwickeln. Eine gGmbH wird als sanfteste Form der Privatisierung angesehen. Die Aufgaben des Rettungsdienstes werden durch die Gesellschaft ausgeführt, die Verantwortung für die Sicherstellung des Rettungsdienstes bleibt jedoch bei den Kreisen.

Bereits im Mai dieses Jahres hatte der Kreistag die Verwaltung beauftragt, Privatisierungsmöglichkeiten für den Rettungsdienst zu prüfen. Kriterien für Privatisierungen hat der Kreistag mehrheitlich vorgegeben. Demnach sind Privatisierungen vorzunehmen, wenn

  • Dienstleistungen für den Bürger kostengünstiger erbracht werden,
  • die notwendige Qualität der Dienstleitung auf Dauer bleibt oder geschaffen wird,
  • der Kreishaushalt entlastet wird,
  • die notwendige Steuerung durch den Kreis sicher gestellt wird.


Diese Kriterien sahen Verwaltung und Hauptausschuss im Bereich des Rettungsdienstes als erfüllt an.

Hauptargumente für einen gesellschaftlichen Zusammenschluss sind die Erhaltung der hohen Qualität des Rettungsdienstes als außerordentlich wichtiger Dienstleistung für den Bürger und die immer schwieriger werdenden Verhandlungen mit dem Kostenträgern (Krankenkassen) und die damit verbundenen finanziellen Risiken für den Kreishaushalt.

"Nur in einem Zusammenschluss von mehreren Kreisen" , so Landrat Grimme, "kann das Eindringen von Privatanbietern in den Bereich des Rettungsdienstes und der damit einhergehende Qualitätsverlust effektiv verhindert werden". Jürgen Tober ergänzte: "Für eine Rettungsdienst-GmbH sind in einem ersten Schritt die Kreise Dithmarschen, Pinnberg, und Rendsburg-Eckernförde vorgesehen, später sollen noch Steinburg und Stormann dazu kommen."

Weitere Vorteile einer Betreiber-GmbH werden vor allem in einer stärkeren Verhandlungsposition gegenüber den Kostenträgern (Krankenkassen) gesehen.

Seit 2003 müssen die Träger der Rettungsdienste (überwiegend die Kreise) mit den Kostenträgern verhandeln und sich einigen. In den Entgeltverhandlungen für 2004 sind Kostenpositionen von 1,2 Mio. Euro zwischen den Kostenträgern und dem Kreis strittig, wobei ungeklärt ist, wer diese bezahlt. Ein weitere Belastung des Kreishaushaltes könnte durch die höhere Schlagkraft und eine professionelle Geschäftsführung einer GmbH vermieden oder deutlich gemindert werden. Bisher spielen die Kostenträger die Kreise in den Entgeltverhandlungen gegeneinander aus.

Neben Synergieeffekten durch homogener Arbeitsstandards, Verschlankung der Verwaltung und Vorteilen durch gemeinsame Nutzung von Personal und Ausstattung bedeutet der Zusammenschluss des Rettungsdienstes in einer gGmbH auch für die beschäftigten Rettungsassistenten eine langfristige Perspektive.

Jürgen Tober erläuterte die Hintergründe: "Ein starker Rettungsdienst in Schleswig-Holstein, bei dem die Kreise weiterhin in der Verantwortung bleiben - und das wäre in einer gGmbH der Fall - sichert die Arbeitsplätze der hoch qualifizierten Rettungsassistenten und sorgt letztlich für eine leistungsgerechte und finanzierbare Bezahlung der wichtigen Dienstleistung der Notfallrettung und des Krankentransports." Er zeigte Verständnis für die Bedenken der Belegschaft des Rettungsdienstes und wies darauf hin, dass Landrat Grimme und er umgehend die Entscheidung des Hauptausschusses den Mitarbeitern des Rettungsdienstes erläutern werden. Auch kontroverse Diskussionen zu diesen Thema scheuten er und Grimme nicht.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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