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Wichtige Änderungen im Fahrerlaubnisrecht


Wegfall von Fristen, biometrisches Foto jetzt auch für den Führerschein notwendig

Die Führerscheinstelle des Kreises Pinneberg informiert über verschiedene Änderungen im Fahrerlaubnisrecht:

Wegfall der Zwei-Jahres-Frist für die Klassen C und CE (alte Klasse 2)
Mit Einführung der Fahrerlaubnis-Verordnung 1999 wurden einige Fahrerlaubnisklassen mit einer Befristung versehen. Dies galt zum Beispiel für die Klassen C und CE, die der alten Klasse 2 entsprechen. Hatte man vergessen, innerhalb der Befristung die Verlängerung zu beantragen, war es bisher so, dass man nach Ablauf der Befristung zwei Jahre Zeit hatte, die Klasse wieder "aufleben" zu lassen. Man musste nur nachträglich die Gutachten vom Arzt und Augenarzt vorlegen und bekam die Klasse wieder. Waren seit dem Ablauftag mehr als zwei Jahre verstrichen, musste man die theoretische und die praktische Prüfung neu ablegen.

Neu seit Oktober 2008 ist nun, dass diese Frist weggefallen ist. Die abgelaufenen Klassen kann man zurückerhalten, wenn die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden. Natürlich dürfen keine eignungserheblichen Umstände wie zum Beispiel Erkrankungen gegen die Erteilung sprechen.

Wegfall der Drei-Jahres-Frist für die Umschreibung ausländischer Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern
Ausländische Mitbürger hatten bisher ab dem Tag der ersten Einreise drei Jahre Zeit, ihren ausländischen Führerschein aus einem Nicht-EU-Land umschreiben zu lassen. Nach Ablauf der drei Jahre war eine Umschreibung nicht mehr möglich. Auch diese Frist wurde abgeschafft. Mit einem ausländischen Führerschein aus einem Nicht-EU-Land darf allerdings nur ein halbes Jahr nach Einreise in Deutschland gefahren werden.

Gültige Führerscheine, die in einem EU-Staat ausgestellt worden sind, müssen nicht umgetauscht werden.

Biometrisches Foto auch für den Kartenführerschein notwendig
Seit Oktober 2008 muss nun nach dem Reisepass auch in den Führerschein ein biometrisches Foto. Hauptmerkmal ist, dass man nicht mehr freundlich lachen darf, sondern ernst und direkt in die Kamera schauen muss.

Alte Führerscheine im Ausland
Die Urlaubszeit rückt immer näher und viele haben eine Reise ins Ausland geplant. Von Kunden wurde häufiger berichtet, dass es mit dem grauen Führerschein im Ausland Probleme gibt.

Besser geht es wohl mit dem rosa Nachfolgemodell des "grauen Lappens", obwohl auch schon Kunden berichtet haben, dass es sogar mit diesem Führerschein Probleme gab.
Auf Nummer sicher geht man mit dem Kartenführerschein. Dieser ist für 24 Euro innerhalb von ca. vier Wochen zu haben. Für die Beantragung muss man persönlich bei der
Führerscheinstelle des Kreises Pinneberg, Flensburger Straße 1a, 25421 Pinneberg, erscheinen. Mitzubringen sind ein biometrisches Foto, Personalausweis (oder Reisepass + Meldebescheinigung) und der alten Führerschein.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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