Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Wasserschutzgebiet Uetersen


Wasserschutzgebiet Uetersen

Seit 01. Januar 2003 hat der Kreis Pinneberg neun Wasserschutzgebiete. Die Landesverordnung für das Wasserschutzgebiet Uetersen trat in Kraft. Ziel dieser ist es, im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung das Grundwasser im Einzugsbereich des Wasserwerks der Schleswag AG vor Verunreinigungen langfristig zu schützen.

"Im Kreis Pinneberg können wir zwar aufatmen," sagte der Leiter des Fachdienstes Umwelt, Wilfried Kroh, "weil die Qualität des Trinkwassers überall einwandfrei ist, dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass das Grundwasser immer noch nicht schadstofffrei ist. Seit 1999 wurden neun Wasserschutzgebiete im Kreis ausgewiesen. Diese dienen dem langfristigen Schutz des Grundwassers und der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung im Kreis. Die Schutzwirkung macht sich wahrscheinlich aber erst nach Jahrzehnten im geförderten Wasser bemerkbar. Zur Zeit werden vier Aktivkohleanlagen betrieben - zwei in Elmshorn, eine in Halstenbek und eine in Uetersen. Mit Hilfe dieser Technik erreichen alle Wasserversorger die vorgeschriebene Trinkwasserqualität."

13 Jahre hat es gedauert - vom ersten Pflanzenschutzmittelfund im geförderten Rohwasser bis zum Wasserschutzgebiet. Seit 1998 betreibt die Schleswag AG im Wasserwerk am Quellenweg eine Aktivkohleanlage, um die Wasserqualität, die die Trinkwasserverordnung verbindlich vorschreibt, zu erreichen. Mit Hilfe dieser Anlage werden alle Schadstoffe aus dem geförderten Wasser entfernt. Dann wird es mit Trinkwasser der Hamburger Wasserwerke GmbH aus der Haseldorfer Marsch im Verhältnis 20:80 gemischt und an die Verbraucher geliefert. Die Bevölkerung der Stadt Uetersen, der Seestermüher Marsch sowie der Gemeinden Tornesch und Heidgraben werden mit dem Trinkwasser aus Uetersen versorgt.

Das Wasserschutzgebiet Uetersen liegt zu einem Drittel im Stadtgebiet Uetersen, zu zwei Drittel in der Seestermüher Marsch. Einige Problembereiche hat das Schutzgebiet aufzuweisen. Da ist die ehemalige, schadstoffbelastete Betriebsfläche der Lederfabrik Tesdorf - am Geesthang gelegen-, die aufgrund ihrer Verunreinigung des Grundwassers kostenaufwendig durch den Kreis saniert wurde. Alle Altstandorte im Gebiet wurden im Rahmen des Bodenschutzes erfasst und untersucht. Schadstoffeinträge ins Grundwasser finden sich allerdings immer noch im geförderten Rohwasser des Wasserwerks Uetersen wieder: 1.2 -Dichlorpropan und Chlortoluron.

Werner Schlüter vom Fachdienst Umwelt erläutert die Regelungen in Wasserschutzgebiet: "Landwirtschaftliche Betriebe müssen wie in allen anderen Wasserschutzgebieten auch Schlagkarteien führen, in denen sie dokumentieren, wie viel Stickstoffdünger sie auf die Fläche ausbringen. Außerdem werden Art und Menge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel kontrolliert. Besitzer von Heizöltanks (ab 1000 Liter) müssen alle fünf Jahre ihre Anlagen von anerkannten Sachverständigen prüfen lassen. Betreiber von Eigenverbrauchstankstellen (z.B. Landwirte mit eigenem Dieselvorrat) sind verpflichtet, ihre Anlage alle zweieinhalb Jahre überprüfen zu lassen."

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

Webseiten-ID: 2066