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EU-Osterweiterung


Was ändert sich für Saisonarbeiter?

In jedem Jahr kommen Tausende von Saisonarbeitnehmern in den Kreis Pinneberg, um hier zu arbeiten. Sie stammen aus Polen, Rumänien, Ungarn, der Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik, Kroatien, Slowenien und Bulgarien. Bis zu drei Monaten im Kalenderjahr arbeiten sie in der Land- und Forstwirtschaft insbesondere im Baumschulbereich, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken.

Durch die Osterweiterung der Europäischen Union ändern sich die Bedingungen für die Aufenthaltsgenehmigung. Die Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg informiert:

Bisher mussten Saisonarbeitnehmer beim deutschen Generalkonsulat ihres Heimatlandes ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragen. Der maximale Zeitraum für einen solchen Arbeitsaufenthalt betrug drei Monate.

Ab dem 1. Mai gelten nun für die EU-Beitrittsstaaten vereinfachte Regeln. Saisonarbeiter aus Polen, Ungarn, der Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik und Slowenien brauchen kein Visum mehr. Sie können problemlos einreisen und ihre Arbeitsgenehmigung beim örtlichen Arbeitsamt beantragen. Sie benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten keine Aufenthaltsgenehmigung. Arbeiten sie länger als einen Monat in Deutschland sind sie verpflichtet, ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde des Kreises anzuzeigen. Der Anzeigepflicht kann genügt werden, indem der jeweilige Arbeitgeber der Behörde eine Liste mit den Namen der Saisonarbeiter mit einer Kopie der Pässe bzw. Personalausweise oder Identitätskarten zusendet.

Weitere Informationen und ein Formular "Aufenthaltsanzeige für Saisonarbeiter" erhalten Sie beim Kreis Pinneberg, Tel.: 04101/212 652.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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