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Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Zugangs zur Insel Helgoland


Verlängerung AV Helgoland

Die Regelungen für den Zugang zur Insel Helgoland werden – ebenso wie die Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus – bis einschließlich zum 1. September 2020 verlängert.

Angepasst wurde die Regelung unter Ziffer 2 der Allgemeinverfügung: Die Eigenerklärungen sollen auf dem Schiff/ m Flugzeug ausgefüllt und beim Betreten der Insel abgegeben werden. Der Vordruck für die Eigenerklärung wurde entsprechend verändert.

 
Pressemitteilung vom 28.08.2020


Hintergrundinformation

siehe hierzu auch die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg zur Beschränkung des Zugangs zur Insel Helgoland zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 28.08.2020


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