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Kreis verzichtet auf Berufung im Rechtsstreit um Bürgermeisterwahl in Barmstedt


Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig wird nicht angefochten

Der Kreis Pinneberg wird im Rechtsstreit um die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl in der Stadt Barmstedt keine Rechtsmittel einlegen. Dies entschied Landrat Dr. Wolfgang Grimme am heutigen Donnerstag. "Der Bürgermeister der Stadt Barmstedt hat sich entschieden, selbst keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes einzulegen," erklärt Dr. Grimme. "Der Kreis akzeptiert die Entscheidung des Bürgermeisters. Die Kommunalaufsicht verzichtet daher ihrerseits ebenfalls auf den weiteren Rechtsweg. Damit ist der Weg für die Wiederholung der Stichwahl um den Posten des Bürgermeister frei," so Dr. Grimme weiter.

Bürgermeister Nils Hammermann erklärte gegenüber dem Kreis, dass die erneute Stichwahl nunmehr kurzfristig organisiert werden sollte. Ziel sei es, die politischen Auseinandersetzungen in der Stadt Barmstedt zu befrieden und den Bürgerinnen und Bürger auch künftig eine zuverlässige Verwaltung zu bieten. Diese Motive überzeugten die Kommunalaufsicht und führten zum Verzicht auf eigene Rechtsmittel. Unter diesen Umständen besteht kein Interesse des Kreises auf Fortführung des Gerichtsverfahrens. Die Kommunalaufsicht wird gemäß des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes die Stichwahl für ungültig erklären.

Mit dieser Erklärung wird Bürgermeister Hammermann in den Ruhestand versetzt. Die Entscheidungen, die er seit seiner Ernennung getroffen hat, bleiben selbstverständlich gültig. Die Amtsgeschäfte der Stadt werden in den kommenden Wochen vom stellvertretenden Bürgermeister geführt.

Die Festsetzung des Wahltermins erfolgt durch die Kommunalaufsicht auf Vorschlag der Stadt Barmstedt. Eine Vorbereitungszeit von 6-8 Wochen erscheint realistisch.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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