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Planungsfehler zügig korrigieren!


Landrat Oliver Stolz zur A-20-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist eine schlechte Nachricht. Dies wirft nicht nur den Kreis Pinneberg, sondern das gesamte Land Schleswig-Holstein in seiner wirtschaftlichen Entwicklung zurück. Ich appelliere an das Land, die Planungsfehler zügig zu beheben, damit das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann“, so Landrat Oliver Stolz zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes.

„Der Weiterbau der A 20 inklusive westlicher Elbquerung ist für die Zukunftsfähigkeit der Region überlebenswichtig“, erklärt Stolz. „Mit dem Bau der A 20 und der Elbquerung wird die Westküste und die Unterelberegion an die überregionalen Verkehrs- und Wirtschaftsachsen angebunden. Das ist eine große Chance, Arbeitsplätze in die Region zu holen und zu erhalten.“

„Der Kreis Pinneberg wird sich im engen Schulterschluss der Kreise und Wirtschaft für eine zügige Realisierung im Sinne der Region weiterhin stark machen. Wir wollen die mit dem Bau der A20 verbundenen Chancen für Wachstum und Innovationen nutzen, die sich aus einer besseren Verkehrsanbindung ergeben werden“, so Stolz abschließend.

 
Pressemitteilung vom 07.11.2013

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