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Aussetzen von Tieren kein Kavaliersdelikt


Kreispräsident appelliert an Haustierhalter

Kreispräsident Burkhard E. Tiemann appelliert auch in diesem Jahr an die Menschen im Kreis Pinneberg, keine Haustiere auszusetzen. Jeder Tierbesitzer kenne die Problematik, die entstehe, wenn Herrchen oder Frauchen mal in die Ferien fahren wollen. Wie erklär ich`s meinem Haustier...? Zwar sei mittlerweile der Tierschutz als Verfassungsziel festgeschrieben, aber längst nicht überall und nicht allen Menschen scheine dies bewusst zu sein. Für Tiemann sei Tierquälerei auch kein Kavaliersdelikt. Das Aussetzen von hilflosen Kreaturen, für deren Betreuung während der Ferienfahrt man die Kosten scheue, erfülle den Tatbestand der Tierquälerei. Er habe kein Verständnis für Menschen, die sich ein Haustier zulegen, später aber nicht die Verantwortung dafür übernehmen wollen.

Oft seien die Haustierhalter auch selber überfordert und hilflos, wenn die Urlaubszeit näher rücke. Tiemann empfiehlt daher, sich einen Tiersitter zu suchen, der berechtigterweise sein Geld koste, dafür aber das Tier in vertrauter Umgebung betreue. Mit etwas Glück finde man auch eine Privatperson aus der Bekanntschaft, die dies aus Gefälligkeit tue und mit dem Tier und dessen Gewohnheiten vertraut sei, oder man weiche aus auf eine professionelle Tierpension, die fachgerechte Unterbringung gewährleiste.

Der Kreispräsident macht darauf aufmerksam, dass zahlreiche Tierpensionen für wenig Geld Haustiere während der Urlaubsreise versorgen würden. Die Ansicht, Haustiere würden sich nur schwer an eine neue Umgebung gewöhnen, sei laut Tiemann ein weitverbreiteter Irrtum. Auch Tiere könnten oftmals Abwechslung gebrauchen. Deshalb lohne es sich auch, darüber nachzudenken, ob man das Haustier mit auf die Reise nehmen könne. Voraussetzung sei, dass man mit den Bestimmungen des Reiselandes vertraut sei und dessen gesetzliche Vorschriften erfülle. Das Tier sollte auch gesundheitlich in der Lage sein, die klimatische Umstellung zu verkraften.

Gleichzeitig bittet der Kreispräsident Eltern, nicht leichtfertig Haustiere an Kinder zu verschenken, wenn die Betreuung bei Abwesenheit nicht sichergestellt sei.

V.i.S.d.P.
Büro des Kreistages

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