Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Demonstrationsverbot für Nationalisten


Kreisordnungsbehörde erlässt Verfügung zu Demonstration am 14. Juli 2001

Die Kreisordnungsbehörde hat mit heutigem Datum die von Herrn xxx angemeldet Demonstration am 14. Juli 2001 in Elmshorn unter dem Titel "Freiheit für alle verfolgten Nationalisten" gemäß § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (VersG) verboten. Das Verbot gilt auch für jede Form einer Ersatzveranstaltung am 14.07.2001 in Gebiet des Kreises Pinneberg. Die sofortige Vollziehung des Verbotes wurde gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

In der Begründung heißt es: "Bei Durchführung der Versammlung entsprechend der Anmeldung wäre nach den gegenwärtig erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung unmittelbar gefährdet." Diese Beurteilung beruht insbesondere auf Tatsachen in Zusammenhang mit der geplanten Marschrouten und dem Veranstaltungszeitraum, aber auch insbesondere auf rechtsextremistische Taten, die in der jüngsten Vergangenheit im Kreisgebiet zu beobachten waren (z.B. Plakataktionen, Schmiererein oder konkreten Aufrufen zu Gewalt über das Internet).

Gegen das Verbot hat der Anmelder der Demonstration das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landrat des Kreises Pinneberg einzulegen. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ein Antrag auf Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung beim Verwaltungsgericht Schleswig gestellt werden.

 
Pressemitteilung vom 28.06.2001

Webseiten-ID: 1991