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Ansprüche der Menschen mit Behinderung werden nicht angetastet


Kreis Pinneberg wehrt sich gegen Vorwürfe der Sozialverbände

Landrat Dr. Wolfgang Grimme versichert, dass die gesetzlich verankerten Rechte von Menschen mit Behinderungen gewahrt bleiben. Damit weist Grimme öffentliche Äußerungen von Funktionsträgern aus dem Bereich der Behindertenhilfe zurück.

Der Vertragskündigung durch den Schleswig-Holsteinischen Landkreistag als dem zuständigen Vertragspartner sind intensive und vertiefte Beratungen in dessen fachlichen und politischen Gremien vorausgegangen. Eine unmittelbare Zuständigkeit der politischen Gremien des Kreises ist nicht gegeben.

Der Landesrechnungshof des Landes Schleswig-Holstein hat in seinen Bemerkungen 2009 zur Landeshaushaltsrechnung umfassende Hinweise zum Landesrahmenvertrag und zu der Kostenentwicklung bei den Hilfen für behinderte Menschen (Eingliederungshilfe) gegeben.

"Die Ursachen für den Anstieg sind vielfältig. Demografische Entwicklung, medizinischer Fortschritt, strukturell gewandelter Arbeitsmarkt sowie veränderte Lebensbedingungen sind hierfür Beispiele", so Landrat Dr. Wolfgang Grimme.

Die Kreise stehen in der Pflicht, die Gründe für die Kostenentwicklung bei den Maßnahmen der Eingliederungshilfe auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Finanzlage sorgfältig zu analysieren. Die Analyse hat zur Kündigung des Landesrahmenvertrages geführt.

"Es geht um eine Neugestaltung und Neuausrichtung des Landesrahmenvertrages, nicht um Leistungskürzungen auf den Rücken der Menschen mit Handicap", erläutert Dr. Grimme.

Es geht nicht darum, landesweit eine Summe von 107 Mio. Euro einzusparen. Ziel ist, zeitgemäße, handhabbare und auf die tatsächliche Situation in Schleswig-Holstein ausgerichtete gemeinsame Kriterien für die Erbringung der Leistungen der Eingliederungshilfe zu implementieren.

Ebenso ist eine Weiterentwicklung einer bedarfsorientierten Hilfeplanung für die Verbesserung der Leistungsgewährung des hilfebedürftigen Menschen unter der Federführung der Sozialhilfeträger unabdingbar. Dies ist unter Fachleuten auch aus den Verbänden unstrittig.

 
Pressemitteilung vom 22.03.2010

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