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Kreis übernimmt Vollstreckungen für die Stadt Wedel


In den Kommunen im Kreis Pinneberg fallen jährlich tausende von Zahlungs- und Vollstreckungsvorgängen an. Diese Prozesse laufen sehr ähnlich ab und bieten daher großes Potenzial sowohl für Kostenersparnisse als auch für Qualitätsverbesserungen. Der Kreis Pinneberg und die Stadt Wedel werden in Sachen Vollstreckung künftig organisationsübergreifend planen und handeln.

Hierzu unterzeichneten Wedels Bürgermeister Niels Schmidt und Landrätin Elfi Heesch jetzt einen Kooperationsvertrag, mit dem das Vollstreckungswesen der Stadt Wedel vom Kreis übernommen wird. Mit Wedel sind es inzwischen acht Kooperationspartner mit insgesamt 20 Kommunen, die die Vollstreckungsaufgaben an den Kreis übertragen haben.


20220406 Wedel Vollstreckungsvertrag

„Mit dem Vertrag bauen wir die erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Kommunen weiter aus“, sagt Jens Bollwahn, Leiter des Fachdienstes Finanzen und Controlling beim Kreises Pinneberg.

„Auch die Stadt Wedel muss in Zeiten des Fachkräftemangels, der längst auch die Verwaltungen erreicht hat, ihre personellen Ressourcen klug einsetzen, um langfristig die vielen Aufgaben einer modernen Verwaltung bewältigen zu können“, sagt Niels Schmidt, Bürgermeister der Stadt Wedel. „Die Kooperation mit dem Kreis Pinneberg macht hier Kapazitäten frei, die an anderer Stelle benötigt werden. Gleichzeitig wissen wir die sensible Aufgabe der Vollstreckung beim Kreis Pinneberg in sehr guten Händen.“


Zu den Details: Der Vertrag wird unbefristet geschlossen, kann aber durch jede Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Der Kreis Pinneberg übernimmt für die Stadt Wedel ab dem 1. Juli 2022 die komplette Vollstreckung, also Innen- und Außendienst nach Mahnung, die Bearbeitung von außergerichtlichen Einigungsversuchen sowie Insolvenz-und Zwangsversteigerungsverfahren. Die Abrechnung mit dem Kreis erfolgt durch die Erstattung von Fallpauschalen, die bis zu 190 Euro pro Fall betragen können. Dabei handelt es sich um eine Mischkalkulation. Rund 60 Prozent der Fälle werden mit einer Pauschale von 20 Euro abgerechnet.

Durch die Zusammenfassung des Zahlungsverkehrs in einer überörtlichen Kooperation werden erhebliche Synergieeffekte wirksam. So ist mehr Personalverfügbar, Krankheitsausfälle können besser kompensiert werden und das Fachwissen ist an einer zentralen Stelle konzentriert.

 
Medieninformation vom 06.04.2022


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