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Kommunalaufsicht bestätigt Rechtsauffassung der Kreisverwaltung


Kommunalaufsicht bestätigt Rechtsauffassung der Kreisverwaltung

Dr. Wolfgang Grimme ist Landrat des Kreises Pinneberg. Die getätigten Amtshandlungen sind wirksam. Die Kommunalaufsicht beim Innenministerium hat die Rechtsauffassung der Kreisverwaltung bestätigt, dass es sich bei der unterbliebenen Aushändigung der Ernennungsurkunde um einen Formfehler ohne rechtliche Konsequenzen handelt. Der Fehler hat keinerlei Auswirkungen auf die rechtliche Wirksamkeit getätigten Amtgeschäfte von Herrn Dr. Grimme. Die Kommunalaufsicht hat dies dem Kreis Pinneberg heute entsprechend mitgeteilt.

Die Kommunalaufsicht hat festgestellt, dass sich Herr Dr. Grimme seit dem 01.Oktober 2010 in einem faktischen öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis befindet. Das bedeutet, dass alle von ihm getroffenen Amtshandlungen gültig sind. Herr Dr. Grimme selbst ist für die Dauer dieses faktischen öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis so zu stellen, als wenn er ordnungsgemäß zum Beamten ernannt worden wäre.

Aufgrund des Beschlusses des Kreistages zur Weiterführung der Dienstgeschäfte und der erfolgten Zustimmung des Landrats hierzu ist es sachgerecht und sinnvoll, durch Abschluss eines Sonderdienstvertrages ein rechtlich einwandfreies Äquivalent zu dem Beamtenverhältnis zu schaffen. Der Abschluss des mit dem Innenministerium abgestimmten Sonderdienstvertrages wird durch die Kommunalaufsicht dringend empfohlen.

Die Kommunalaufsicht als zuständige Stelle für die Prüfung solcher Rechtsfragen, hat damit heute die bestehende Rechtsauffassung des Kreises Pinneberg schriftlich bestätigt.

Die Prüfung eines solchen Vorganges durch eine Anwaltskanzlei ist unüblich. Die Kreisordnung regelt eindeutig, dass die Kommunalaufsicht die Aufsicht über die Kreise ausübt. Aus diesem Grund ist die Kreisverwaltung umgehend nach Bekannt werden der fehlenden Ernennung an die Kommunalaufsicht herangetreten um gemeinsam eine Lösungsmöglichkeit zu erarbeiten.

Das Schriftstück einer Anwaltskanzlei aus Kiel ist nicht im Auftrag der Kreisverwaltung erfolgt. Eine substantiierte Prüfung der Rechtsauffassung der Verwaltung, des Innenministeriums unter Einbeziehung der Rechtssprechung ist im dem Schriftstück vollständig unterblieben. Die Ausführungen können daher für die Bewertung des Vorgangs keine Relevanz haben.

 
Pressemitteilung vom 30.12.2009

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