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Legionellenuntersuchungspflicht für Eigentümer von vermieteten Gebäuden


Hinweis des Fachdienstes Umwelt

Zur Erinnerung: In allen Gebäuden, in denen sich vermietete Wohnungen befinden, hätte bis zum 31.12.2013 das Trinkwassersystem auf Legionellen untersucht werden müssen. Jedenfalls dann, wenn sich in dem Gebäude ein Trinkwasserspeicher mit mehr als 400 Litern Fassungsvermögen befindet oder das Leitungsvolumen zwischen Entnahmestelle und Trinkwassererwärmer mehr als 3 Liter beträgt. In der Regel ist das in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen der Fall.

Die Zahlen des Statistikamtes Nord ergeben, dass sich ca. 7.700 solcher Gebäude im Kreis Pinneberg befinden. Die Erfahrungen aus dem Bereich der öffentlichen Gebäude und auch vergleichbarer Kreise im Land Schleswig-Holstein hat gezeigt, dass ca. 20% der Gebäude eine Legionellenbelastung hat, die oberhalb des meldepflichtigen Wertes von 100 KBE/ml liegt.

Bei Legionellen handelt es sich um Bakterien, die sich unter bestimmten Umgebungsbedingungen im Wasser stark vermehren können. Die besondere Gefahr liegt im Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (Aspiration bzw. Inhalation z. B. beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger und in Whirlpools) und kann zur Infektion führen. So können beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursacht werden, die von grippeartigen Beschwerden bis zu schweren Lungenentzündungen reichen.

Statistisch wären im Kreis Pinneberg also ca. 1.540 Gebäude betroffen. Aktuell liegen im Fachdienst Umwelt des Kreises allerdings erst Untersuchungsbefunde von ca. 800 Gebäuden vor.

Kreissprecher Oliver Carstens stellt sich daher die Frage, „ob im Kreisgebiet tatsächlich der Anteil der Trinkwasserinstallationen, die keinen Legionellenbefall haben, so hoch ist oder ob die Eigentümer der Gebäude die Pflichtuntersuchung nicht durchgeführt haben?“.

Nachdem nun ein Jahr Übergangszeit vergangen ist, werden nach wie vor einzelne Gebäude erst jetzt untersucht oder Untersuchungsergebnisse mit vielen Wochen Verzögerung vorgelegt. Und dies, obwohl eine erhöhte Keimbelastung gefunden wurde, die eine sofortige Vorlage beim Gesundheitsamt erforderlich gemacht hätte. Daher sind alle Eigentümer und Verwalter von Gebäuden mit vermieteten Wohnungen aufgefordert, zu prüfen, ob sie ihrer Untersuchungs- und Meldepflicht nachgekommen sind.

Bisher wurden die entsprechenden Bußgeldvorschriften auf Grund der neuen Verpflichtung und der mit neuen Aufgaben einhergehenden Anlaufschwierigkeiten großzügig ausgelegt.

Ab 2015 wird der Kreis Pinneberg die rechtlichen Regelungen in ihrem eigentlichen Sinne anwenden und Eigentümer oder Gebäudeverwaltungen müssen mit Bußgeldern oder in einigen bestimmten Fällen sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Ihre Pflichten versäumen.

 
Pressemitteilung vom 01.12.2014

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