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Gründung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes Kreis Pinneberg am 12. Mai 2004


Gründung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes Kreis Pinneberg am 12. Mai 2004

Im Rahmen der Sitzung des Arbeitskreises Gemeindenahe Psychiatrie wird im Beisein von Kreispräsident Burkhard E. Tiemann und Landespsychiatriereferent Dr. Müller-Lucks am 12. Mai 2004 der "Gemeindepsychiatrische Verbund Kreis Pinneberg" gegründet. Aus diesem Anlass unterzeichnen die Träger der freien Wohlfahrtspflege, die psychiatrische Klinik am Klinikum Elmshorn und der Sozialpsychiatrische Dienst des Kreis-Gesundheitsamtes als Mitglieder dieses Verbundes am heutigen Mittwoch eine Kooperationsvereinbarung. In dieser Vereinbarung verpflichten sich die Beteiligten zu Zielen, die der besseren Kooperation und Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Kreis dienen.

Zwischen diesen Mitgliedern besteht bereits über den Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie eine strukturierte Zusammenarbeit der außerklinischen stationären und ambulanten psychosozialen und psychiatrischen Hilfen. Der Arbeitskreis tagt drei Mal im Jahr im Kreishaus.  

In den Sitzungen des Arbeitskreises werden regelmäßig anstehende Projekte, die der Versorgung psychisch Kranker dienen, erörtert. Es werden Bedarfsfragen geklärt und fachliche Empfehlungen an das Land und Kommunen gegeben. Vorsitz und Geschäftsführung liegen beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises. 

Bereits hier wurde als ein Ziel die Bildung einer Gemeindepsychiatrischen Konferenz benannt. Kooperationsvereinbarung und Gemeindepsychiatrische Konferenz sind die Grundlagen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Kreis Pinneberg. Diese Strukturierung, die der Psychiatrieplan des Landes Schleswig-Holstein als Ziel benennt, soll zu einer verbesserten Versorgung der psychisch kranken und behinderten Menschen im Kreisgebiet führen. 

Gemeindepsychiatrische Konferenzen bilden die Schlüsselrolle zu einer zeitgerechten fachlich anspruchsvollen, ressourcenorientierten Hilfeplanung im Rahmen der psychiatrischen Versorgungsleistungen.

Kernpunkt ist die personenorientierte Hilfeplanung im Einzelfall auf der Grundlage eines gemeinsamen Vorgehens zwischen Anbietern der Hilfen, der koordinierenden Stellen und den Kostenträgern. 

Dieses Verfahren zielt auf einen optimalen Hilfeansatz unter Nutzung der zur Verfügung stehenden Hilfeformen, gemessen am individuellen Hilfebedarf.

Im Vergleich zu den bisher vorhandenen Komplexangeboten ist dieses ein deutlicher Fortschritt, da hier nur die Hilfen gewährt werden sollen, die im Einzelfall den wirklichen Bedarf psychisch kranker Personen decken. Diese Zielplanung, deren Grundlagen als Gesamtplan im SGB IX beschrieben werden, soll in der Gemeindepsychiatrischen Konferenz umgesetzt werden. Hier werden die Kooperationspartner, die gleichzeitig Mitglieder des Arbeitskreises Gemeindenahe Psychiatrie sind, zusammen über den konkreten Umfang der zu leistenden Hilfen im Einzelfall beraten. 

Alle Beteiligten sitzen - mit dem Antragsteller - bei der Hilfeplanung an einem Tisch. Dadurch ist Transparenz und Effizienz sowohl im Leistungs- als auch im Kostenbereich sichergestellt. Dies ist besonders in Zeiten knapper finanzieller und personeller Ressourcen notwendig.

Die Hilfeplanung dient aber auch der qualitativen Verbesserung der Hilfsangebote, da die Hilfen effizienter am Anforderungsprofil des Einzelfalls geformt werden können.

Die Gemeindepsychiatrische Konferenz wird sich in regelmäßigen Abständen, aber auch bedarfsorientiert treffen, um Hilfeleistungen zu beraten und zu entscheiden. 

Erfahrungen mit Gemeindepsychiatrischen Konferenzen bestehen bereits in vielen Bundesländern. Grundlage war ein Modellprojekt des Bundes, dass in verschiedenen Regionen der Länder unter Federführung der "Aktion psychisch Kranke" die Entwicklung zu institutionalisierten Hilfeplankonferenzen als Grundlage der personenorientierten Hilfegewährung unterstützte. Aus diesen Regionen liegen erste positive Ergebnisse vor. Der Kreis Pinneberg hat diese Entwicklung über längere Zeit als assoziiertes Mitglied des Projektes verfolgt und möchte nun die hier aufgezeigten Vorteile im Rahmen des einzurichtenden Gemeindepsychiatrischen Verbundes für sich nutzen.  

Rückfragen zum Thema bei: Herrn Bartels (Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Sozialmedizin) unter der Telefonnummer 04101/ 212-291.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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