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Planfeststellungsverfahren K 22


Gespräch Landrat und Bürgermeister mit Direktor des LBV

Auf Einladung von Landrat Oliver Stolz fand gestern ein Gespräch mit dem Direktor des Landesbetriebes Straßenbau und Straßenverkehr (LBV), Torsten Conradt, der Uetersener Bürgermeisterin Andrea Hansen und dem Tornescher Bürgermeister Roland Krügel zu den angekündigten Verzögerungen des Planfeststellungsverfahrens K 22 statt.

Torsten Conradt stellte dar, dass die Planfeststellungsbehörde vorrangig auf Weisung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr überregional bedeutsame Planungsvorhaben bearbeiten müsse. Kommunale Planfeststellungsverfahren würden nachrangig behandelt, weswegen auch keine bindende zeitliche Aussage zum Abschluss der Bearbeitung gemacht werden könne.

Die bisherige Zeitplanung, die eine Bearbeitung bis Ende 2011 vorsah, kann nicht eingehalten werden, da weitere personelle Kapazitäten für die Planung des Weiterbaues der A 20 benötigt würden. Ferner steht der Einstieg in die Planung der 380 kV-Hochspannungstrassen an.

Der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens K 22 verzögere sich deshalb bis etwa Sommer / Herbst 2012.

Landrat Oliver Stolz stellt fest, dass die Angelegenheit bearbeitungs- und entscheidungsreif sei. Von Seiten des Kreises Pinneberg wurden alle notwendigen Vorarbeiten, insbesondere Gutachten für den Planfeststellungsbeschluss vorgelegt.

Durch die zu befürchtende zeitliche Verzögerung seien zwar immerhin zur Zeit weder zweckgebundene Fördermittel in Gefahr, noch sind zusätzliche Kosten durch die Aktualisierung von Gutachten zu befürchten. Gleichwohl betonen die kommunalen Vertreter die Dringlichkeit des Vorhabens.

Der schlechte Zustand der Straße in großen Teilbereichen erfordere entweder teure Interimsmaßnahmen an der Straße oder aber es droht eine Gewichtsbeschränkung, die zur Folge hätte, dass gewerblicher Schwerlastverkehr durch die Orte, vorbei an Wohngebieten und Kindertagesstätten, geführt werden müsse.

Der Landrat will nun prüfen, ob Teilbaumaßnahmen im Bereich der vorhandenen Straßen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vorgezogen werden können. Voraussetzung dafür sei, dass die Maßnahme weiterhin förderfähig bleibt, denn eine Alleinfinanzierung von Teilstücken könne dem Kreis nicht zugemutet werden.

Dies scheint momentan die einzige Chance, mit den vorhandenen Mitteln ohne Zeitverlust voran zu kommen.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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