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Begleitetes Fahren ab 17 - kein Modellversuch mehr


Erfolgreicher Modellversuch

Der am 01. Oktober 2005 gestartete Modellversuch “Begleitetes Fahren ab 17” ist seit dem 01. Januar 2011 in die Fahrerlaubnisverordnung verankert worden. Das “Begleitete Fahren ab 17“ ist somit kein Modellversuch mehr, sondern geltendes Recht.

Jugendlichen soll bereits mit 17 Jahren die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht werden, wenn ein zugelassener Begleiter als Beifahrer mit im Auto sitzt. Die Begleiter müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben, müssen ihre Fahrerlaubnis mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung besitzen und mindestens 30 Jahre alt sein.

Seit der Einführung hat sich der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ bewährt. Stellten im Kreis Pinneberg im Jahr 2006 noch 614 Teilnehmer den Antrag, waren es im Jahr 2010 schon 1.424 Teilnehmer. Die Durchfallquote bei den Prüfungen ist geringer als die der anderen Bewerber und auch die Rate der Verkehrsauffälligkeiten ist niedriger.

Das „Begleitete Fahren ab 17“ ist auch für Jugendliche, die ihren Führerschein im Ausland, z. B. im Rahmen eines Austauschschuljahres, erwerben, interessant. In den USA beispielsweise liegt das Mindestalter zur Erlangung einer Fahrerlaubnis teilweise bei 16 Jahren. Kommen diese Jugendlichen zurück nach Deutschland, war es vor dem Start des Modellversuchs so, dass sie, obwohl sie das in Deutschland geltende Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht hatten, den Führerschein hier ein halbes Jahr nutzen durften. Waren sie nach Ablauf der sechs Monate noch nicht 18 Jahre alt, mussten sie bis zur Volljährigkeit warten und durften nicht mehr fahren. Diese Lücke überbrückt nun das Begleitete Fahren mit 17. Zwar muss dann ein Begleiter bei den Fahrten dabei sein, aber die Jugendlichen bleiben mobil.

Dieser Lückenschluss ist um so wichtiger, da sich zum 30.06.2011 die Fahrerlaubnis-Verordnung ändert. Mit dem im Ausland erworbenen Führerschein darf man zukünftig nur dann in Deutschland ein halbes Jahr fahren, wenn man das in Deutschland geltende Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat. Bisher dürfen auch unter 18-jährige ein halbes Jahr mit dem in Ausland erworbenen Führerschein fahren.

„Das macht das begleitete Fahren um so interessanter, da die im Ausland erworbene Fahrpraxis dann nicht verloren geht und man sich in Begleitung an die Fahrsituation in Deutschland gewöhnen kann“ so Kerstin Foth, Teamsprecherin Fahrerlaubnisse.

 
Pressemitteilung vom 29.03.2011

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