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E.ON-Hanse kommt in den Kreis Pinneberg


E.ON-Hanse kommt in den Kreis Pinneberg

Die Entscheidung, den Firmensitz des aus Schleswag AG und Hein Gas GmbH fusionierten Unternehmens "E.ON-Hanse" in den Kreis Pinneberg zu verlegen, hat im Kreishaus und in der Stadt Quickborn Freude ausgelöst. Auf der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung der Schleswag AG ist entschieden worden, den Hauptsitz der neue gegründeten Firma nach Quickborn in den Kreis Pinneberg zu legen.

Landrat Berend Harms als Vertreter des Kreises in der Hauptversammlung und im Aufsichtsrat der Schleswag AG ist höchst zufrieden mit dieser Entscheidung. "Damit kommt einer der ganz großen regionalen Energiedienstleister Deutschlands mit seiner Zentrale in den Kreis Pinneberg. E.ON-Hanse ist ein bedeutender Arbeitgeber und Steuerzahler für unsere Region, der hervorragende Bedingungen sowohl hinsichtlich der weichen als auch der harten Standortfaktoren in der Stadt Quickborn vorfindet," so Harms. "Die Stadt Quickborn hat hart und effektiv verhandelt und ein ausgezeichnetes Ergebnis erzielt. Die Ansiedlung zeigt, dass die Wirtschaftsförderung im und mit dem Kreis Pinneberg erfolgreich ist und einen weiteren Impuls erhalten hat."

"Die jahrzehntelangen Bemühungen, Unternehmen in die Stadt Quickborn zu ziehen, haben Früchte getragen," erklärt Quickborns Erster Stadtrat Klaus-H. Hensel. "Die zentrale Lage unserer Gewerbegebiete, die unternehmerfreundliche Haltung der Stadt mit ihren attraktiven Gewerbesteuersätzen und unsere nicht nachlassenden Verhandlungsbemühungen haben die E.ON-Hanse offensichtlich überzeugt, sich in Quickborn niederzulassen."

Die Kreise in Schleswig-Holstein haben seit Gründung der Schleswag AG im Jahre 1929 stets darauf hingewirkt, eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Energie sicherzustellen. Durch die vertraglichen Regelungen ist der Einfluss der Kreise auch auf die neue Firma gesichert. Sie werden weiter dafür Sorge tragen, dass die kommunalen Interesse in den wichtigen Bereiche der Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und weiteren Bereichen gewährleistet sein wird.

 
Pressemitteilung vom 28.05.2003

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