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Landrat Dr. Grimme empfiehlt Schlichtungsverfahren


Der Landrat als Kommunalaufsicht hat heute das Bürgerbegehren auf Durchführung eines Bürgerentscheides zum Thema "Soll die eingestürzte Sporthalle an der Feldstraße fertig gestellt werden?" für zulässig erklärt.

Die Beteiligten - Gemeinde und Bürgerinitiative - haben nunmehr die Möglichkeit, gegen diese Zulässigkeitsfeststellung Widerspruch einzulegen. Dieser muss dann innerhalb der nächsten 4 Wochen beim Landrat des Kreises eingehen. Nach Ablauf dieser Frist ohne Widerspruch wäre die Zulässigkeitsfeststellung rechtskräftig, die Gemeinde müsste einen Entscheid durchführen.

Für die Zulässigkeit müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Nach § 16 g Abs. 4 GO muss ein Bürgerbegehren von mindestens 10 v.H. der Bürger unterzeichnet sein. Dies ist erfüllt, da das Bürgerbegehren von 2.489 Bürgern unterzeichnet wurde. Deren Wahlberechtigung wurde von der Gemeinde Halstenbek bestätigt.

Ein Kostendeckungsvorschlag gehört ebenfalls zur Voraussetzung eines Bürgerbegehrens. Es müssen die voraussichtlich zu erwartende Kostenhöhe und auch mögliche Folgekosten bedacht werden. Der Deckungsvorschlag muss zwar nicht auf den Cent genau, wohl aber realistisch, nachvollziehbar und auch rechtlich zulässig sein. Aus der Fragestellung des Bürgerbegehrens könnten sich mögliche Folgekosten ergeben, zum Beispiel dass bei Nichtfertigstellung Schadenersatzforderungen von (potentiell) beteiligten Firmen an die Gemeinde ergehen. Hierfür liegt jedoch ein realistischer und rechtlich zulässiger Kostendeckungsvorschlag vor. Die Summe von 1,7 Mio. Euro ist als ausreichend anzusehen, um Schadenersatzforderungen gemessen an einem vorläufigen Vergabevolumen von 2,5 Mio. Euro zu erfüllen.

Die Begründung des Bürgerbegehrens - als weitere Voraussetzung - ist ausreichend und genügt den gesetzlichen Anforderungen. Sie wurde den Bürgern als Vorspann zur Unterschriftenliste ausführlich und hinreichend zur Kenntnis gebracht.

"Mit dieser Zulässigkeitserklärung zeichnet sich jedoch keine Garantie für eine Lösung des eigentlichen Problems ab," so Landrat Dr. Grimme in einem Brief an die Gemeinde und die Bürgerinitiative. "Nach zahlreichen Gesprächen wird bereits jetzt deutlich, dass vor, spätestens jedoch nach einem Bürgerentscheid das bisherige Verfahren in einer Sackgasse oder vor einem Gericht enden wird. Der Streit in der Gemeinde und potentielle gerichtliche Auseinandersetzungen lassen den Schaden für die kommunale Gemeinschaft in Halstenbek noch größer werden - die negativen finanziellen Auswirkungen und der Image-Schaden sind bereits jetzt immens."

Vor diesem Hintergrund hat Dr. Grimme in seinem Schreiben dringend ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren empfohlen. Dieses sollte durch einen unabhängigen Mediator gestaltet werden. Dr. Grimme wird daher alle Beteiligten zu einem Gespräch am runden Tisch einladen, um den Gedanken einer Mediation zu besprechen. Voraussetzung für dieses Verfahren ist allerdings, dass bis zum Vorliegen eines Mediationsergebnisses keiner der Beteiligten Fakten für eine unveränderbare Situation schafft.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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