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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für das Haushaltsjahr 2011


Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 95ff der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2004 (GVOBl. Schl.-H. 2004 S. 484) wird nach Beschluss des Kreistages vom 09.11.2011 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

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