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Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Errichtung des Zweckverbandes „Kommun.IT“


Bekanntmachung 2008-07-19

Aufgrund des Beschlusses des Kreistages des Kreises Pinneberg vom 07. Mai 2008 und der Ratsversammlung der Stadt Quickborn vom 28. April 2008 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 16.07.2008 (Az. IV 313 - 160.141.9 (56)) haben der Kreis Pinneberg und die Stadt Quickborn am 14. Juli 2008 den

öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Errichtung des Zweckverbandes "Kommun.IT"

geschlossen.

Der Zweckverband Kommun.IT hat seinen Sitz in Quickborn.

Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der Verbandsmitglieder.

Mit diesem öffentlich - rechtlichen Vertrag übertragen die kommunalen Körperschaften dem Zweckverband die bisher von ihnen wahrgenommene Aufgabe für die Verbandsmitglieder, die im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnik erforderlichen Dienstleistungen als Beratungs-, Organisations-, Soft- und Hardwareverbund zu erbringen. Der Zweckverband übernimmt die IT - Dienstleistung der Verbandsmitglieder vollständig, d.h. die Verbandsmitglieder verpflichten sich zur Übertragung ihrer gesamten IT - Dienstleistung auf den Zweckverband. Insbesondere obliegt dem Zweckverband die Zuständigkeit für folgende Aufgaben:

  • Information und Beratung in allen Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik.
  • Erstellung, Fortführung und Umsetzung von Konzepten zum Einsatz und zur weiteren Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik entsprechend den Anforderungen der Verbandsmitglieder.


Pinneberg, den 17. Juli 2008

Dr. Wolfgang Grimme
Landrat

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