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Die BAföG-Leistungen sind schriftlich auf dafür vorgesehenen Formblättern zu beantragen, die Sie sich unter http://www.bafög.de/ oder http://www.bmbf.de/ herunterladen können. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen auf einen Blick. Bei Bedarf senden wir Ihnen die Formulare auch gerne per Post zu.
Der Antrag kann in Papierform mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen gestellt werden oder im Rahmen der elektronischen Antragstellung im Online-Verfahren erfolgen. Der Bescheid wird Ihnen per Post zugestellt.
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistungen können nicht rückwirkend bewilligt werden. Zur Wahrung der Frist reicht zunächst ein formloser Antrag aus.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei der Vielzahl der eingehenden Anträge die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher empfehlenswert, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der angestrebten Ausbildung zu stellen.
Um vorab eine unverbindliche Einschätzung zu erhalten, ob und in welcher Höhe Sie mit Leistungen rechnen können, können Sie dies unter Angabe der notwendigen Informationen anonym unter http://www.bafoeg-rechner.de/ berechnen lassen.
Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss, eine Rückzahlungsverpflichtung ergibt sich daher nicht. Studierende sowie Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen des Staates, das später in Raten zurückgezahlt wird.
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Link zur elektronischen Antragstellung
Informationen zur elektronischen Antragstellung im Online-Verfahren.
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25337 Elmshorn
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