Was bedeutet das?
Ihr Aufenthalt in Deutschland muss durchgehend erlaubt gewesen sein, das heißt Sie waren im Besitz eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) oder sind z.B. als EU-Bürger von der Aufenthaltstitelpflicht befreit. Die Zeiten Ihres letzten durchgeführten Asylverfahrens können auch als rechtmäßiger Aufenthalt gewertet werden, aber nur dann, wenn bei Ihnen eine Asylanerkennung, ein internationaler Flüchtlingsschutz oder ein subsidiärer Schutz festgestellt wurde. In allen anderen Fällen ist das Asylverfahren nicht als rechtmäßiger Aufenthalt anzuerkennen. Duldungen sind generell kein rechtmäßiger Aufenthalt.
Darüber hinaus muss Ihr Wohnsitz und Ihr Aufenthaltsort auch tatsächlich in Deutschland gewesen sein, das heißt Sie halten sich auch wirklich in Deutschland auf und haben Ihren Lebensmittelpunkt nicht ins Ausland verlegt.
Kann ich die acht Jahre auch verkürzen?
Ja, sofern Sie erfolgreich einen Integrationskurs besucht und auch bestanden haben, kann die erforderliche Zeit auf sieben Jahre verkürzt werden. Sofern Sie sich besonders gut in Deutschland integriert haben, kann die erforderliche Zeit sogar auf sechs Jahre verkürzt werden. Das ist der Fall, wenn Sie z.B. überdurchschnittliche Deutschkenntnisse haben (auf dem Niveau B2 oder C1) oder wenn Sie sich nachhaltig ehrenamtlich engagieren oder durch Ihre schulischen oder beruflichen Leistungen Preise, Belobigungen oder Ehrungen erhalten haben.
Wie weise ich das nach?
Normalerweise kann die Einbürgerungsbehörde (zusammen mit der Zuwanderungsbehörde) selbst erkennen, ob Sie die erforderliche Zeit in Deutschland verbracht haben. Sie benötigen vorerst keine weiteren Unterlagen als Nachweis.
Bei EU-Bürgern, die sich nicht explizit bei der Zuwanderungsbehörde melden müssen, kann eine Meldebescheinigung über die letzten Jahre hilfreich sein.
Sollten Sie eine Verkürzung der Zeit auf sieben Jahre beabsichtigen, so müssen Sie folgendes vorlegen:
- „Zertifikat Integrationskurs“
Wenn Sie eine Verkürzung sogar auf sechs Jahre möchten, dann müssen Sie folgendes vorlegen:
- Zertifikat Deutsch auf dem Niveau B2 oder höher
- Bestätigung über ehrenamtliches Engagement
- Bestätigung oder Urkunden über schulische oder berufliche Preise, Belobigungen oder Ehrungen