1,2-Dichlorpropan, ein leichtflüchtiger chlorierter Kohlenwasserstoff, ist gegen bodenbürtige Fadenwürmer (Nematoden) schwach-wirksam und war Bestandteil mehrerer Bodenentseuchungsmittel (Bodendesinfektionsmittel), die außerdem den nematiziden Wirkstoff 1,3-Dichlorpropen (z.T. in Kombination mit dem gleichfalls nematiziden Wirkstoff Methylisothiocyanat) enthielten und zwischen 1975 und 1987 zugelassen waren.
In Schleswig-Holstein wurden Bodenentseuchungsmittel ausschließlich in der Baumschulwirtschaft benötigt und zur Behebung der sog. Bodenmüdigkeit eingesetzt. Nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung war die Anwendung von 1,3-Dichlorpropen-haltigen Mitteln seit 21. März 1986 nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde und nur außerhalb von Wasserschutzgebieten zulässig. 1987 erlosch die letzte Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel mit 1,2-Dichlorpropan; ein Anwendungsverbot speziell für diesen Stoff wurde daher nicht ausgesprochen. Seit dem 22. März 1991 besteht für 1,3-Dichlorpropen ein vollständiges Anwendungsverbot.