Kupfer kommt im Trinkwasser in geringen Konzentrationen vor. Angegeben werden diese Konzentrationen in mg/l (sprich Milligramm pro Liter, das entspricht einem Tausendstel Gramm pro Liter). Der Grenzwert für Kupfer beträgt 2,0 mg/l gemäß TrinkwV 2001. Grundlage für diesen Grenzwert ist eine für die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch den Verbraucher repräsentative Probe. Hierzu wird eine sogenannte gestaffelte Beprobung, bestehend aus drei Einzelproben, genommen:
- S0: Die Probe wird aus dem fließenden Wasser entnommen (nach Ablaufen lassen des Kaltwassers bis zur Temperaturkonstante) und repräsentiert die vom Wasserwerk angelieferte Trinkwasserqualität.
- S1: Nach vierstündiger Stagnationszeit wird aus der gleichen Zapfstelle ohne Ablaufen lassen eine Probe entnommen. Diese Probe zeigt den Einfluss der Entnahmeeinrichtung.
- S2: Direkt nach der Probe S1 wird eine weitere Probe entnommen. Diese umfasst nur den Einfluss der Hausinstallation (Rohrleitungen im Haus).
So lange das Trinkwasser nach Durchlaufen der Hausinstallation den Grenzwert einhält, können sowohl Erwachsene als auch Kleinkinder und Säuglinge das Wasser trinken. Kleinkinder und Säuglinge sollten jedoch kein Wasser konsumieren, welches Kupferkonzentrationen höher als 2 Milligramm pro Liter aufweist! Bei Erwachsenen sind hingegen auch höhere Kupferkonzentrationen tolerierbar - außer es liegt die oben erwähnte Stoffwechselkrankheit vor.