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Landrat ernennt Kreisjägermeister und Stellvertreter


Wolfgang Heins und Hans-Jürgen-Schuldt bleiben fünf weitere Jahre Kreisjägermeister

Landrat Oliver Stolz hat am Donnerstag, 01. Dezember 2011, den Kreisjägermeister, Wolfgang Heins und seinen Stellvertreter Hans-Jürgen Schuld für eine weitere fünfjährige Amtszeit ernannt. Da Wolfgang Heins und Hans-Jürgen Schuldt die einzigen Kandidaten waren, wurden sie durch den Wahlvorstand bereits für eine weitere Amtszeit bestätigt. Beide beginnen ihre nunmehr vierte Amtsperiode am 01.12.2011.

Bei den unteren Jagdbehörden der Kreise werden Kreisjägermeister bestellt, die die Behörde in allen jagdlichen Fragen beraten. Gewählt wird der Kreisjägermeister für die Dauer von fünf Jahren von den Jägerinnen und Jägern im Kreisgebiet. Er ist ehrenamtlich tätig, muss jagdlich erfahren sein und im Kreisgebiet wohnen.

Was macht ein Kreisjägermeister?

Für den Kreis Pinneberg ist Wolfgang Heins aus Lutzhorn, seit 1997 als Kreisjägermeister tätig. Sein Stellvertreter ist Hans-Jürgen Schuldt aus Haseldorf, der auch als Beisitzer für die Marsch im Vorstand der Kreisjägerschaft Pinneberg (als Interessenvertretung der Jäger im Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.) mitarbeitet.

Kreisjägermeister Wolfgang Heins ist auch Vorsitzender des Jagdbeirates beim Kreis Pinneberg. Der Jagdbeirat, in dem Vertreter der Grundeigentümer, der Landwirtschaft, der Baumschuler, der Waldbesitzer, der Forstwirtschaft sowie ein Vertreter des Forstamtes und des Naturschutzes vertreten sind, berät und unterstützt die Jagdbehörde bei allen wichtigen Fragen der Jagdverwaltung. So gibt der Jagdbeirat eine Stellungnahme zu den Abschussplänen für das Rehwild ab. In diesen Plänen wird die Zahl der zu erlegenden Tiere nach Alter und Geschlecht vorgegeben.

Der Abschuss ist ein Pflichtabschuss. Erst nach einer entsprechenden Empfehlung des Jagdbeirates setzt dann die Jagdbehörde den Abschussplan mit der zu erlegenden Stückzahl fest, wobei sie nicht an das Votum des Beirats gebunden ist. Diese Abschussvorgabe ist für die Revierinhaber als ein zu erfüllender Mindestabschuss verbindlich. Sollte es tatsächlich einmal notwendig sein, so könnte der Abschuss durch von der Behörde beauftragte Jäger zwangsweise durchgesetzt werden.

Alle Kreisjägermeister landesweit gehören zum erweiterten Präsidium des Landesjagdverbandes.

Wolfgang Heins ist als Kreisjägermeister auch Vorsitzender der Prüfungskommission für die Jägerprüfung zur Erlangung des ersten Jahresjagdscheines.

Kreisjägermeister Heins ist Mitglied im Vorstand der Kreisjägerschaft Pinneberg. So wird die Verbindung zwischen der in der Kreisjägerschaft organisierten Jägerschaft und dem behördlichen Jagd- und Naturschutz hergestellt.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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