Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Ein Jahr Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein


Vorsorgeuntersuchung für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr

Am 01. April 2008 ist das Kinderschutzgesetz in Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Das Gesetz war bundesweit das Erste dieser Art und soll die Grundlage für eine neue Kinderschutzphilosophie bilden. Der Kinderschutz soll weiterentwickelt und verbessert werden. Kinderschutz soll zunehmend als gesamtgesellschaftliche und hilfesystemübergreifende Aufgabe definiert werden.

Ein wichtiges Ziel dieses Gesetzes ist, dass möglichst alle Kinder bis zum Alter von sechs Jahren regelmäßig an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Aus diesem Grunde wurde für die Vorsorgeuntersuchungen U4-U9 ein verbindliches Erinnerungs- und Meldeverfahren durch die Behörden eingeführt. Durch eine regelmäßige Untersuchung können eventuelle vorhandene Krankheiten erkannt und notwendige Fördermaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden. Daher appelliert der Kreis Pinneberg an alle Eltern, die Vorsorgeuntersuchung bei ihren Kindern rechtzeitig durchführen zu lassen.

Alle Eltern werden vom Landesfamilienbüro zusammen mit einer Rückmeldekarte zu den Untersuchungen eingeladen. Diese Karte ist nach erfolgter Untersuchung an das Landesfamilienbüro zurückzusenden.

Wird die Karte trotz Erinnerung durch das Landesfamilienbüro nicht zurückgesandt, erfolgt eine Meldung an das Gesundheits- oder Jugendamt. Die Mitarbeiter nehmen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten auf und beraten über den Inhalt und Zweck der Vorsorgeuntersuchung. Gegebenenfalls werden auch die notwendigen Kontakte vermittelt.

Besteht trotz der Beratung weiterhin keine Bereitschaft die Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen, prüft das Jugendamt ob Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindes vorliegen. Es werden dann geeignete und notwendige Hilfen angeboten.

Von August bis Ende des Jahres 2008 wurden dem Kreis Pinneberg 309 Fälle gemeldet, bei denen die Meldekarte nicht zurück gesendet wurde. In den ersten sechs Wochen diesen Jahres wurden bereits über 300 Fälle gemeldet. Die Entwicklung ist in anderen Kreisen ähnlich.

Häufig wurde nur vergessen, die Karte an das Landesfamilienbüro zurückzusenden. Der Kreis Pinneberg bittet daher alle Eltern, die Vorsorgeuntersuchung beim Arzt rechtzeitig anzumelden, diese mit ihren Kindern wahrzunehmen und die Rückmeldekarte an das Landesfamilienbüro zurückzusenden.

Als weitere Verbesserung des Kinderschutzes nimmt der Kreis Pinneberg bereits seit 2006 am Landesprogramm Schutzengel teil. Hierbei handelt es sich um die Stärkung der "Frühen Hilfen" mit denen schwangeren Frauen, Eltern mit Suchtproblematiken, Eltern mit Früh- und Risikogeburten, Alleinerziehenden, schwangeren Frauen und Eltern mit kumulierten Belastungen und jungen schwangeren Erstgebärenden frühzeitig und präventiv Hilfen angeboten werden. Diesbezüglich werden im Kreis Pinneberg Familienhebammen eingesetzt, lokale Netzwerke im Bereich der Frühen Hilfen gegründet und ehrenamtliche Akteure ausgebildet und qualifiziert.

Weiterhin werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den vielschichtigsten Bereichen der Jugendhilfe in Fragen der Kindeswohlgefährdung zu "erfahrenen Fachkräften" in Fragen des Kinderschutzes ausgebildet und geschult. 2008 hat der Kreis Pinneberg die Ausbildung für 43 Personen organisiert und finanziert.

 
Pressemitteilung vom 17.03.2009

Webseiten-ID: 3961