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Vollzug der Fusion GAB und RWE zunächst ausgesetzt


Vollzug der Fusion GAB und RWE zunächst ausgesetzt

Nachdem das Bundeskartellamt am 24. Mai 2002 der Fusion zwischen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung -GAB- und der RWE Umwelt Norddeutschland - RWE- unter Auflagen zugestimmt hat, folgte am 09. Juli 2002 die Ernüchterung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Vollzug des Zusammenschlussvorhabens zunächst untersagt, nachdem die Fa. Rethmann gegen den Sofortvollzug Beschwerde eingereicht hatte.

Völlig überrascht von dieser schnellen Vorentscheidung des Gerichtes zeigten sich der Landrat des Kreises Pinneberg, Berend Harms, und der Geschäftsführer der GAB, Gerd Doose.

Landrat Berend Harms weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anordnung des Gerichts nicht das Ende der Fahnenstange ist. "Wir haben die Möglichkeit der Stellungnahme zu der vom Gericht getroffen Anordnung erhalten. Diese Chance werden wir selbstverständlich nutzen. Das Gericht hat sich vorbehalten, seine getroffene Entscheidung zu ändern, wenn unsere Stellungnahme eingegangen ist", hebt Harms hervor.

Für den Geschäftsführer der GAB, Gerd Doose, ist die Entscheidung des Gerichtes sehr schwer nachvollziehbar. "Wir haben mit dem Kartellamt gezielt verhandelt und durch die Übernahme der Gesellschaftsanteile der bisherigen GAB-Tochter HAMEG durch den Kreis Pinneberg unseren Beitrag geleistet. Weiter soll die bisher durch die Städtereinigung West und durch die Fa. Moldenhauer erbrachte Müllabfuhr ab 2004 ausgeschrieben werden. Das reicht dem Gericht wohl immer noch nicht aus" betont Doose.

Falls das Gericht nicht von seiner Auffassung abrückt, hat dies Folgen für den Kreis Pinneberg. Der Kaufpreis müsste dann an die RWE zurückgezahlt werden. "Ich habe immer schon gesagt, dass der Bär noch putzmunter ist. Das Fell des Bären kann erst dann verteilt werden, wenn er erlegt ist", gibt Harms zu bedenken.

Aber auch für die GAB wäre eine gerichtliche Versagung des Zusammenschlusses nicht ohne Folgen. Die GAB und die RWE haben seit mehreren Wochen an einer neuen unternehmerischen Ausrichtung der GAB gearbeitet. Doose bedauert, dass diese Arbeiten nun zunächst gestoppt werden müssen. "Ich hoffe, dass wir schnellstmöglich eine gerichtsfeste Entscheidung bekommen, damit die vielfältigen Aufgaben der Zukunft auch durch die GAB bewältigt werden können", macht Doose deutlich.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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