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Kreis erhebt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht


Verwaltungsgericht erlaubt Demonstration der Rechten in Elmshorn

Der Kreis Pinneberg hat gestern nach Bekanntgabe des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Landgerichts zur Demonstration der Nationalisten am 14. Juli 2001 in Elmshorn Antrag auf Zulassung der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Das Verwaltungsgericht hat die Verbotsverfügung des Kreises Pinneberg teilweise aufgehoben und eine Demonstration der Rechten in Elmshorn zugelassen. Die Demonstration soll am 14. Juli in der Zeit von 13.30 - 15.00 Uhr stationär im Bereich Ecke Waldweg/ Weidenstraße stattfinden. Das Verwaltungsgericht hat untersagt, Trommeln und Fahnen - außer der Bundesflagge und den Fahnen der deutschen Bundesländer - zu benutzen. Ebenso ist die Verwendung von Transparenten strafbaren Inhalts, von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als ein Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung untersagt. Einen Aufmarsch durch Elmshorn hat das Gericht ebenfalls untersagt.

Insofern ist der Argumentation des Kreises Pinneberg - wie in den vorangegangenen Fällen - gefolgt worden. Zur Begründung des Urteil führt das Gericht unter anderem an, dass "... aufgrund der bisherigen Erkenntnislage und der Erfahrungen aus vorangegangenen Demonstrationen ... ein Versammlungsverbot" nicht verhängt werden darf. (Die vollständige Urteilsbegründung kann im Pressebüro angefordert werden).

Der Kreis Pinneberg hat nunmehr einen Antrag auf Zulassung der Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht und nochmals alle hier vorliegenden Argumente in der Begründung angeführt, die unseres Erachtens ein Verbot der Demonstration rechtfertigen. Über die Zulassung einer lediglich stationären Versammlung soll darüber hinaus ein komplettes Verbot der Demonstration erreicht werden. Es heißt in der Begründung dafür weiter: "Selbst die Durchführung der Versammlung in Form einer stationären Kundgebung würde mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Störung der Sicherheit und Ordnung ... führen."

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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