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Mietwerterhebung im Kreis Pinneberg


Vermieter- und Mieterbefragung

Der Kreis Pinneberg ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaften nach dem Arbeitslosengeld II und im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) im angemessenen Umfang zu übernehmen. Die angemessenen Wohnkosten orientieren sich dabei an dem spezifischen Mietenniveau in den verschiedenen Regionen des Kreises. Im Rahmen einer breit angelegten Erhebung werden daher Wohnungsmieten des gesamten Wohnungsmarktes durch eine schriftliche Vermieter- und Mieterbefragung erhoben.

Ziel der Untersuchung ist es 4 Jahre nach Ersterhebung und 2 Jahre nach deren Fortschreibung, zum 01.01.2015 eine aktuelle, rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten. Mit der Erhebung und Auswertung der Mietwerterhebung hat der Kreis Pinneberg das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Das Institut verfügt sowohl über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln als auch in der Erstellung von Mietwerterhebungen, wie sie für die gerichtsfeste Bestimmung der Kosten der Unterkunft benötigt werden. Auf der Basis dieser Erhebung werden dann die zukünftig gültigen Richtwerte für den Kreis festgelegt.

Für diese Datenerhebung bittet der Kreis Pinneberg die Vermieter/ Verwalter sowie alle Mieter, die ausgewählt wurden, um ihre Unterstützung. Die Erhebung bei ausgewählten Haushalten beginnt im Oktober 2014. Diese erhalten vom Kreis ein Schreiben mit den notwendigen Informationen zur Erhebung. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig. Die Erhebungsmethodik ist mit den örtlich zuständigen Datenschutzbehörden abgestimmt.

 
Pressemitteilung vom 21.10.2014

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