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Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmer*innen in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben zum Zwecke der Bekämpfung des neuartigen Coronavirus


Verlängerung AV fleischverarbeitende Betriebe

Die Allgemeinverfügung regelt die Schutzmaßnahmen für Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten, von denen mehr als 30 % Beschäftigte Leih- oder Zeitarbeiter bzw. Beschäftigte eines Werkunternehmens sind.

Die bisher geltende Allgemeinverfügung vom 10.08.2020 wird aufgehoben und durch diese ersetzt.

 
Pressemitteilung vom 28.08.2020


Hintergrundinformation

siehe hierzu auch die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben zum Zwecke der Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 28.08.2020


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