Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Oberverwaltungsgericht verbietet Kundgebung der Rechten


Oberverwaltungsgericht verbietet Kundgebung der Rechten

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat vor wenigen Augenblicken die geplante Demonstration der Rechten um Herrn xxx am kommenden Samstag verboten. Der Beschwerde des Kreises Pinneberg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes, das eine stationäre Kundgebung erlaubte, ist damit entsprochen worden. Herr xxx, der vor dem Oberverwaltungsgericht eine Zulassung einer Demonstrationsmarsches erreichen wollte, hat damit auf ganzer Linie verloren.

Zur Begründung führte das OVG an, dass der Kreis Pinneberg "in tatsächlicher und rechtlich nicht zu beanstandender Weise ... ein vollständiges Verbot ... verfügt...". Das Gericht hat auch die Ereignisse der vergangenen Tage und Wochen, nämlich öffentliche Aufrufe zu Straftaten aus der kriminellen rechten Szene und den fortgesetzten Einschüchterungsversuchen auch gegen Polizeibeamte in seiner Begründung angeführt. "Ebenso unerträglich wäre es, einer nachgewiesenermaßen gewaltbereiten Gruppe - von der der Antragsteller (Anm.: Worch) sich nicht distanziert - im Gewande der Wahrnehmung demokratischer Rechte die Verhöhnung und weitere Verunsicherung der Opfer ihrer Aggressionen zu ermöglichen, indem sie öffentlich einen Verzicht auf den Strafverfolgungsanspruch des Staates und die Hinnahme rechtsextremistisch motivierter Straftaten propagieren", so das Gericht.

Der Kreis Pinneberg nimmt den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes mit Freude zur Kenntnis und bedankt sich an dieser Stelle für die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Polizei.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

Webseiten-ID: 1941