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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Maskenpflicht im Verbandskasten
Während die Maskenpflicht vielerorts fällt, sieht es für Autofahrende etwas anders aus. Vom 1. Februar 2023 gilt die Regel, dass stets zwei medizinische Masken im Verbandskasten mitgeführt werden sollen – zum Eigen- und zum Fremdschutz. FFP2-Masken werden empfohlen, sind aber nicht vorgeschrieben. Dies ist der Inhalt einer seit Februar 2022 geänderten DIN-Norm.
Um den Herstellern von Verbandskästen die nötige Zeit zu geben, ihre Produkte anzupassen, gab es eine Übergangsfrist von einem Jahr. Ältere Verbandskästen müssen jetzt nicht unbedingt ersetzt werden, sondern können mit zwei medizinischen Masken nachgerüstet werden.
Medieninformation vom 27.01.2023
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