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Landrat Grimme nimmt Stellung zur Diskussion der Aufgabenerfüllung des Kreises


Landrat Grimme nimmt Stellung zur Diskussion der Aufgabenerfüllung des Kreises

Der Kreis Pinneberg überprüft derzeit zur Sanierung des Haushaltes alle gesetzlichen und freiwilligen Leistungen. Landrat Grimme bestätigt damit grundsätzlich seine Ankündigung, dass das Ergebnis dieser Prüfung sein könne, gesetzliche Aufgaben nicht mehr oder eingeschränkt zu erfüllen. Eine Anweisung, gesetzliche Aufgaben bereits jetzt nicht mehr zu erfüllen, wurde zu keinem Zeitpunkt erteilt, so Grimme.

Der Kreis Pinneberg hat zur Sanierung des Kreishaushaltes alle gesetzlichen und freiwilligen Leistungen überprüft. Im Rahmen der hierzu durchgeführten Aufgabenkritik, hat sich herausgestellt, das selbst die Streichung aller freiwilligen Leistungen nicht für eine nachhaltige Konsolidierung des Haushalts ausreichen würde.

Aufgrund dieser unhaltbaren Haushaltssituation steht derzeit jedes Produkt auf dem Prüfstand, da nur durch eine umfassende Aufgabenkritik das strukturelle Defizit des Kreishaushaltes zu lösen ist. Über 90 % der Ausgaben des Kreises stehen im Zusammenhang mit pflichtigen Aufgaben des Bundes und des Landes. Daher müssen im Rahmen eines solchen Verfahrens auch die gesetzlichen Aufgaben umfassend zur Disposition gestellt werden. 

Allein auf diese Ankündigung hat das Innenministerium mit formal juristischen Konsequenzen reagiert. Im heute eingegangen Antwortschreiben des Innenministers wird aber die grundsätzliche Akzeptanz für das vom Landrat initiierte Verfahren bestätigt. Eine umfangreiche Aufgabenkritik ohne "Tabus" werde mitgetragen.

Landrat Grimme stellt nochmals klar, dass "die Einstellung oder Minimierung von gesetzlich geforderten Leistungen nicht ohne die Überprüfung der negativen Konsequenzen für den Kreis Pinneberg und seine Bürger erfolgt". Es ist dann vor allem eine politische Aufgabe, über die noch zu erarbeitenden Vorschläge zu beraten und auch gemeinsam mit den zuständigen Ministerien zu entscheiden.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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