Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Kritik am GeWoGe-Verhalten nicht gerechtfertigt


Kritik am GeWoGe-Verhalten nicht gerechtfertigt

In der heutigen Ausgabe des Pinneberger Tageblatts wird über die Unterbringung einer Familie aus Pinneberg und deren Suche nach größerem Wohnraum berichtet. Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft des Kreises Pinneberg (GeWoGe), bei der die Familie derzeit eine Zwei-Zimmer-Wohnung gemietet hat, ist dabei in die Kritik geraten, weil sie - trotz einer angeblichen Anweisung durch Landrat Berend Harms - nicht bereit ist, dieser Familie größeren Wohnraum aus ihrem Bestand zur Verfügung zu stellen.

Zu diesen Vorwürfen wird wie folgt Stellung genommen:

  • Der Fall der Pinneberger Familie ist Landrat Berend Harms durch einen Hinweis der Gleichstellungsbeauftragten Brunhild Friedel bekannt geworden. Die Familie hat sich an die Gleichstellungsbeauftragten mit der Bitte um Hilfe gewandt. Frau Friedel hat ihrerseits den Landrat um Unterstützung gebeten, der seinerseits die Angelegenheit mit der GeWoGe erörtert hat. Hier wurde deutlich, dass die GeWoGe in jedem der bisher veranlassten Schritte in diesem Fall richtig gehandelt hat und eine Änderung der bisherigen Entscheidungen der GeWoGe nicht in Frage kommt.
  • Die in dem vom Pinneberger Tageblatt wiedergegebene Aussage von Frau Friedel aus einem vorliegenden Brief von ihr an die Familie, dass der Landrat den Geschäftsführer der GeWoGe "angewiesen habe, unverzüglich ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen", ist falsch. Der Landrat hat Frau Friedel gegenüber nie eine Aussage diesen Inhalts getroffen; die Anmerkung von Frau Friedel in dem besagten Brief ist nicht zutreffend.
      
  • Der Landrat hat in seiner Funktion als ehemaliger Vorsitzender des Aufsichtsrates in diesem und in anderen Fällen keine Weisungen oder ähnliches für Maßnahmen des laufenden Geschäftes der GeWoGe an deren Geschäftsführung gegeben.


Insbesondere das Verhalten der Familie hat dazu beigetragen, dass das Verhältnis zwischen Vermietern (GeWoGe) und der Familie auf Dauer zerrüttet ist. Der GeWoGe kann es nicht zugemutet werden, unter diesen Voraussetzungen ein weiteres Mietverhältnis mit der Pinneberger Familie einzugehen, da die bisherigen Probleme im Umgang miteinander auch weiterhin bestehen würden. Der bereits von der Geschäftsführung der GeWoGe erfolgte Hinweis auf andere Wohnungsbaugesellschaften unterstreicht Landrat Berend Harms. In einem Gespräch seines Büros mit der Familie im Juni 2003 wurde ausdrücklich auf weitere Möglichkeiten der Wohnraumbeschaffung hingewiesen.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

Webseiten-ID: 2089