Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Gemeinsame Schulentwicklungsplanung im Kreis Pinneberg


Kreis und Gemeinden entwickeln abgestimmte Lösungen

Das Land Schleswig-Holstein hat im Februar 2007 ein neues Schulgesetz verabschiedet. Darin ist unter anderem eine überregionale Schulentwicklungsplanung in den Kreisen festgelegt. Die Planungen müssen die demografische Veränderungen und den mittelfristigen Umbau des schleswig-holsteinischen Schulsystems berücksichtigen. Bis zum März 2008 entwickelt der Kreis Pinneberg gemeinsam mit den Kommunen ein abgestimmtes Schulentwicklungskonzept.

Das Schulgesetz verpflichtet die Kreise, eine gleichmäßige, wohnortnahe und alle Schularten umfassende Schulentwicklungsplanung aufzustellen und fortzuschreiben. Die Belange der Schulen in freier Trägerschaft und der Jugendhilfeplanung sind mit zu berücksichtigen. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen. "Unser Ziel ist, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und ein ausgewogenes Schulangebot im Kreis Pinneberg anzubieten", erläutert Landrat Dr. Wolfgang Grimme während eines Pressegespräches, das heute stattfand. Er betont, dass dabei die gemeinsame Zusammenarbeit mit den Schulen und Schulträgern Basis für das Schulentwicklungskonzept des Kreises ist. "Nur ein abgestimmtes Konzept wird die Grundlage für Stellungnahmen bei Schulplanungen sein", ergänzt Georg Hölk, Schulrat im Kreis Pinneberg.

Nach wie vor haben aber auch die Schulträger die Aufgabe, Schulentwicklungspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Im Rahmen dieser regionalen Planung müssen die zukünftigen Schülerzahlen prognostiziert und analysiert werden, um auf diesem Wege die Umwandlung von Schulen konkret zu planen. In diesem Zusammenhang werden auch die Trägerschaftsfragen zu regeln sein.

Die überregionale Schulentwicklungsplanung der Kreise wird dagegen Veränderungen im gesamten Umfeld zu berücksichtigen haben, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Sie berücksichtigt die Wechselwirkungen und Schülerströme zwischen den Schulen verschiedener Schulträger und ist Grundlage für alle Entscheidungen, die auf der Ebene der Schulträger und der Ebene der Schulaufsicht (Errichtung von Schulen, Auflösung und Änderung von Schulen wie auch die organisatorische Verbindung von Schulen) zu treffen sind.

Die Schulentwicklungsplanung des Kreises Pinneberg wird in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht aufgestellt und fortgeschrieben. Daneben beraten Kreis und Schulaufsicht die Schulträger bei ihren eigenen Schulentwicklungsplanungen, um möglichst frühzeitig zu gemeinsamen Ergebnissen zu gelangen.

Der Kreis Pinneberg führt die Schulentwicklungsplanung der Schulträger in Planungsräumen (Regionen) durch. Damit sollen isolierter Planungen einzelner Schulträger vermieden werden, die unter Umständen die Sicherstellung eines effizienten, sachgerechten und schülerorientierten Schulangebotes gefährden könnten. Die entsprechenden Planungsräume sind in der beigefügten Grafik dargestellt.

In den vergangenen Wochen fanden Informationsveranstaltungen in den Regionen statt. Der Kreis Pinneberg und die Schulaufsicht haben den konkreten Zeitablauf und die Kriterien zur Schulentwicklungsplanung vorgestellt und es wurde einheitliches Datenmaterial festgelegt. Für die Schulentwicklungsplanung im Kreis Pinneberg gilt damit folgender Zeitplan:

  • März bis Anfang Mai 2007
    Informationen an Schulträger über Planungsräume und Verfahren durch Kreis und Schulaufsicht,
  • Ab April 2007
    Erörterung der konkreten Anmeldezahlen in der Sekundarstufe I, Absprachen über konkrete Lösungen für 2007/08 vor Ort durch Schulaufsicht,
  • Fortlaufend 2007
    Beratung der Schulen und der Schulträger durch Kreis und Schulaufsicht,
  • Bis November 2007
    Erstellung erster regionaler Schulentwicklungskonzepte durch die Planungsregionen,
  • Dezember 2007 bis März 2008 
    Erarbeitung eines ersten überregionalen Schulentwicklungsplanes auf Basis der regionalen Konzepte mit Bewertung der schulischen Versorgung im Kreis Pinneberg.


Die Informationsgespräche in den Planungsräumen haben gezeigt, dass insbesondere die größeren Schulträger bereits vor Monaten mit ihren Planungen begonnen haben. Der Zeitplan lässt sich daher problemlos umsetzen.

Hervorzuheben ist die intensive und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schulaufsicht, Kreis und Kommunen in den bisherigen Informationsveranstaltungen. "Ich bin sicher, dass wir nach Abschluss aller geplanten Arbeitsschritte ein zielgerichtetes und abgestimmtes Gesamtkonzept für die Schullandschaft im Kreis Pinneberg haben", betont Dr. Grimme.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

Webseiten-ID: 1964