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Stellungnahme des Kreises Pinneberg und der Agentur für Arbeit Elmshorn zur aktuellen Berichterstattung


Kreis Pinneberg/ Agentur für Arbeit

„Mit diesem Ratgeber soll die komplizierte Materie „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ verständlicher gemacht und Zusammenhänge aufgezeigt werden. Damit reagiert das Jobcenter auf häufig geäußerte Wünsche der Kunden. Der Ratgeber dient als Orientierung in einer für die Betroffenen nicht einfachen Lebensphase und gibt Hinweise von der Antragsstellung bis zur Bewilligung der Leistung. Neben der Darstellung der Anspruchsvorrausetzungen und des Verwaltungsablaufes, enthält der Ratgeber wichtige regionale Hinweise  z.B. über Ansprechpartner, Adressen, Telefonnummern“, machen Landrat Oliver Stolz vom Kreis Pinneberg und Thomas Kenntemich, Leiter der Agentur für Arbeit Elmshorn deutlich.

„Mit den bewusst plakativ gewählten Beispielen werden Fragen aus der Praxis aufgegriffen und Empfehlungen zusammengetragen, die auch von anderen Stellen empfohlen werden. So ist allgemein anerkannt, dass Leitungswasser ein günstiges und dazu das am besten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland ist. Niemand wird mit der Broschüre aufgefordert, seine Möbel zu verkaufen, Leitungswasser zu trinken oder kein Fleisch zu essen“, erläutern Stolz und Kenntemich. „Jedes Produkt kann auch verbessert werden. Die Anregungen insbesondere der Kunden werden gerne aufgenommen und bei einer neuen Version des Ratgebers berücksichtigt.“

Hintergrund:
Das Jobcenter Kreis Pinneberg ist die gemeinsame Einrichtung der Träger Kreis Pinneberg und Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II) im Kreisgebiet.

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