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Vertrag zur Schwangeren- und Schwangerschaftskonflikt- beratung verlängert


Kreis Pinneberg unterzeichnet Leistungsvertrag mit freien Trägern

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.11.2013 der Verlängerung des Leistungsvertrages zur Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung von 2014 bis 2017 zugestimmt. Die entsprechenden Leistungsverträge wurden nun im Elmshorner Kreishaus unterzeichnet. Vertragspartner der vierjährigen Vereinbarung sind der Kreis Pinneberg und die freien Träger - AWO Schleswig-Holstein Region Unterelbe, das Diakonische Werk Rantzau-Münsterdorf, der Verein Donum Vitae, der Frauentreff Elmshorn und der Sozialdienst katholischer Frauen. Der Kreis Pinneberg stellt den Trägern jährlich einen Gesamtbetrag von 90.000 Euro für die Beratungen zur Verfügung.

PM 2013-11-13Im Rahmen der Gesundheitshilfe nach dem Gesundheitsdienstgesetz ist der Kreis verpflichtet, Schwangeren- u. Schwangerschaftskonfliktberatung anzubieten. Da der Kreis Pinneberg seit dem Jahr 2006 keine eigene Beratungsstelle mehr betreibt, wird diese Leistung seitdem von freien Trägern angeboten. Die Bearbeitung von Anträgen auf Mittel der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ wurde ebenfalls mit Vertragsschluss an die Träger verwiesen. Eine Verteilung der finanziellen Mittel an die Träger erfolgt halbjährlich nach vorliegenden Fall- und Antragszahlen.

Schwangere Frauen werden in den Beratungsstellen bei vielen Fragen beraten, die sich im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft ergeben. Dazu gehört zum Beispiel die Beratung über finanzielle Unterstützung vor und nach der Geburt.

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist erforderlich, um innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate einen Abbruch straffrei vornehmen zu können (bei medizinischer Indikation gilt die zeitliche Frist nicht). Die schwangere Frau erhält nach erfolgter Beratung einen Beratungsschein, ohne den das Krankenhaus bzw. der Arzt oder die Ärztin keinen Abbruch vornehmen darf.

Die Einrichtungen können Wohnortunabhängig aufgesucht werden und unterliegen der Schweigepflicht.

 
Pressemitteilung vom 13.11.2013

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