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Kartellamt erhebt keinen Einspruch gegen Zusammenschluss von GAB und RWE


Kartellamt erhebt keinen Einspruch gegen Zusammenschluss von GAB und RWE

Nachdem der Kreistag des Kreises Pinneberg am 11. Dezember 2002 beschlossen hat, aus dem beabsichtigten Zusammenschlussvorhaben der bisher kreiseigenen Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung - GAB - mit der RWE Umwelt Nord GmbH & Co. KG den Bereich "Einsammlung und Transport der Restabfälle" herauszutrennen, hat das Bundeskartellamt am 20. Januar 2003 mitgeteilt, dass es gegen den Zusammenschluss keinen Einspruch erheben wird.

Sowohl der Landrat des Kreises Pinneberg, Berend Harms, als auch der Geschäftsführer der GAB, Gerd Doose, zeigten sich von der Kartellamtsentscheidung sehr erfreut.

"Die Mitteilung des Kartellamtes konnte nur deshalb so schnell erfolgen, weil alle Gremien des Kreises und der GAB, besonders aber der Kreistag des Kreises Pinneberg, stets schnelle Entscheidungen getroffen haben", betonte Landrat Berend Harms.

Harms hob besonders hervor, dass in dem seit mehr als 2 Jahren laufenden Verfahren zum Verkauf von 49% der Gesellschaftsanteile der GAB die ursprünglichen Ziele nicht aus den Augen verloren worden sind. "Mit dem Zusammenschluss konnten wir erreichen, dass eine langfristige Entsorgungssicherheit im Kreis Pinneberg geschaffen und ein Beitrag zur Gebührenstabilisierung geleistet wird", stellt Harms zufrieden fest.

Der Kreis hofft, dass das lange Warten hat nunmehr ein Ende. Die bereits 2001 vom Kreistag beschlossen Verträge können nun modifizierter Form umgesetzt werden.

"Die Heraustrennung der Einsammlung und des Transportes der Restabfälle ist schwer zu verkraften. Im Interesse des Gesamtzusammenschlusses ist dieser Schritt jedoch erforderlich geworden. Ich freue mich, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen endlich Gewissheit haben, wie es in der Zukunft weiter geht. Die Zusammenarbeit zwischen GAB und RWE kann nun beginnen", freut sich Geschäftsführer Doose. Er weist noch einmal daraufhin, dass die unternehmerischen Ziele wie die Sicherung der Arbeitsplätze in Tornesch-Ahrenlohe und die Ausweitung der Geschäftsaktivitäten der GAB nunmehr zusammen mit der RWE umgesetzt werden können.

Der Kreis Pinneberg erhält für den Verkauf von 49% der Gesellschaftsanteile der GAB in der abgespeckten Variante einen Kaufpreis von ca. 19 Mio. Euro.

Bis der Kreis Pinneberg über den Kaufpreis verfügen kann, könnte jedoch noch einige Zeit vergehen, stellt Harms fest. Er weist vorsorglich daraufhin, dass mit einer gerichtlichen Anfechtung der Entscheidung des Kartellamtes zu rechnen ist. "Wir sehen einer möglichen Beschwerde jedoch mit Gelassenheit entgegen. Hier können wir ohnehin nur abwarten, ob der beigeladene Mitwettbewerber gerichtlich gegen das Zusammenschlussvorhaben vorgeht", betont Harms.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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