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Die neue Landesbauordnung tritt am 01. Mai in Kraft


Gesetzliche Erleichterungen für die Wirtschaft und private Bauherren

Der Fachdienst Bauordnung des Kreises Pinneberg informiert über die Änderungen der Landesbauordnung. Die Neuerungen gelten ab dem 01. Mai 2009.

Die Gesetzesnovellierung lässt für die Wirtschaft Erleichterungen erwarten, weil Anforderungen fortfallen oder vermindert werden. Verfahren werden durch Fristenregelungen weiter beschleunigt und es sind weniger Verfahren als bisher durchzuführen. Für Bauherren wird das Bauen leichter und kostengünstiger werden.

Im Rahmen der bauaufsichtlichen Verfahren gibt es zahlreiche Vereinfachungen.
So werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren die Vorschriften der Landesbauordnung nicht mehr geprüft. Der in die Architektenliste eingetragene Entwurfsverfasser trägt künftig die alleinige Verantwortung. Sofern ein Bauvorhaben von rechtlichen Bestimmungen abweicht, sind diese bei der Bauaufsicht zu beantragen. Die Abweichungen werden von der Bauaufsicht geprüft.

Die Gültigkeit von Baugenehmigungen und positiven Vorbescheiden kann künftig nicht mehr nur um ein, sondern um zwei Jahre verlängert werden.

Abstandsflächen zwischen den Gebäuden werden durch die Neuregelung erheblich reduziert. Der Mindestabstand beträgt drei Meter. Als Abstandsfläche bezeichnet man die Fläche vor den Außenwänden von Gebäuden, die von einer Bebauung frei zu halten sind.

Die Mitwirkungspflichten von Bauherren werden zudem verstärkt. Ist ein Bauantrag unvollständig oder weist erhebliche Mängel auf, weist die Bauaufsicht den Bauherr auf die Mängel hin. Werden die Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nicht eingereicht, gilt der Antrag als zurückgenommen. Ein Zeitraum von zwei Monaten gilt in der Regel als angemessen.

Die Frist für den Einbau von Rauchwarnmeldern in Schlafräumen, Kinderzimmern und Flure, die als Rettungswege dienen, ist bis zum 31.12.2010 verlängert worden. Die Eigentümer sind verpflichtet, die Melder einzubauen.

Für den Einbau von Wasserzählern durch die Eigentümer ist die Frist auf den 31.12.2020 erweitert worden.

Zudem sollen neue Stellplätze und Garagen zukünftig von den zugeordneten Gebäuden barrierefrei erreichbar sein.

 
Pressemitteilung vom 27.04.2009

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