Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Mehr barrierefreier Wohnraum im Kreis Pinneberg


Feierliche Unterzeichnung der „Pinneberger Erklärung“

Im Kreis Pinneberg gibt es ca. 67.000 Mietwohnungen (Stand 2011). Rund 35 % werden durch die Wohnungswirtschaft zur Verfügung gestellt, dies bedeutet für den Kreis eine Anzahl von rund 23.300 Wohnungen.

Oftmals ist gar nicht bekannt, ob und welche dieser Wohnungen für behinderte Menschen geeignet sind und zur Verfügung stehen.

Ein Problem, dessen sich der Behindertenbeauftragte des Kreises Pinneberg, Axel Vogt, angenommen hat: „Eine bessere Vernetzung von Angebot und Nachfrage könnte die Situation relativ zügig verbessern. Aber natürlich muss unabhängig davon das Angebot für solchen Wohnraum mittelfristig steigen. Und ich freue mich sehr, für dieses Anliegen zahlreiche Mitstreiter gewonnen zu haben“.


Unterzeichnung der Pinneberger Erklärung

Bereits vor einiger Zeit hatte Vogt einen Workshop organisiert, bei dem zum einen Vertreter von Wohnungsunternehmen und zum anderen Vertreter von Organisationen, welche sich um Menschen mit Behinderungen kümmern, miteinander ins Gespräch kamen. Mit Erfolg: „Ich denke, es ist gut gelungen, dass die Gesprächspartner die Erwartungshaltung des jeweils Anderen kennengelernt haben“.


So hätten die Wohnungsunternehmen signalisiert, dass sie durchaus bereit wären, mehr behindertengerechten Wohnraum zu schaffen. Allerdings bestehe bei der Vermietung oft die Schwierigkeit, dass zum konkreten Vermietungszeitpunkt keine Nachfrage vorhanden sei.

Die Organisationen hingegen erklärten, dass konkrete Vermietungsangebote nicht bekannt seien oder unklar ist, für welche Behinderungsart der Wohnraum geeignet wäre.

„Lösbare Probleme“ befindet der Behindertenbeauftragte. Und holte alle Beteiligten zu sich ins Boot. Gemeinschaftlich wurde die „Pinneberger Erklärung“ erarbeitet, in dem die Beteiligten ihren Willen bekunden, dass im Kreis Pinneberg mehr zielgenauer barrierefreier Wohnraum entsteht.

Der Text der Pinneberger Erklärung ist dieser Pressemitteilung beigefügt.

„Bei der Pinneberger Erklärung handelt es sich nicht um die Wohnungsbaupakte der üblichen Art zwischen Wohnimmobilienverbänden und der öffentlichen Hand. Bei diesem Pakt handelt es sich um eine konkrete Verabredung zwischen Wohnungsunternehmen und Organisationen, die behinderte Menschen betreuen. Es sind also die unmittelbaren Akteure und nicht deren Verbandsvertreter. Es geht in der Pinneberger Erklärung ausdrücklich um Wohnraum für Menschen mit Behinderungen, die selbstständig oder mit temporärem Unterstützungsbedarf selbständig wohnen können. Es geht z.B. nicht um vollstationäre Wohnplätze. Die konkreten Ziele der Erklärung sind

  1. das zielgenaue Angebot an Wohnungen für Menschen mit Behinderungen zu erweitern. Das betrifft nicht nur den Neubau, sondern auch die behindertengerechte Anpassung des Wohnungsbestandes.
  2. Wohnungsunternehmen die Befürchtung zu nehmen, dass sie, falls sie Menschen mit Behinderungen als Mieter haben, in Krisensituationen keinen Ansprechpartner finden, der behilflich sein könnte und
  3. Organisationen, die Menschen mit Behinderungen betreuen, die Möglichkeit zu geben, konkret für einen bestimmten Bedarf (Wohnungen z.B. für Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer, psychisch Behinderte etc.) nach Wohnraum zu suchen“ so Vogt weiter.
     

Und macht aus seiner Dankbarkeit keinen Hehl, dass die Beteiligten sich freiwillig verpflichten, an dieser wichtigen Aufgabe mitzuwirken. „Unsere Vertragspartner repräsentieren 42 % der von der Wohnwirtschaft verwalteten Mietwohnungen und haben bereits 2724 behindertengerechte Wohnungen im Bestand. Und sind daher für unser gemeinsames Anliegen genau so unverzichtbar, wie die hier anwesenden Hilfeorganisationen, welche sich jeden Tag um so viele hilfebedürftige Menschen kümmern“.

Welche dies gerne tun, so einhelliger Tenor der Anwesenden:

„Echte Inklusion muss gelebt werden. Was kann dafür mehr geeignet sein, als behinderten Menschen ein möglichst barrierefreies Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen?“ so die unterzeichnenden Wohnungsunternehmen. Ein Ansinnen, welches von den Hilfsorganisationen uneigennützig voll unterstützt wird: „Je weniger wir im Alltag und speziell im Wohnumfeld von behinderten Menschen benötigt werden, um so besser“.

Und so erfolgte am 9. Mai 2016 im Kreishaus die Unterzeichnung der „Pinneberger Erklärung“ durch den Behindertenbeauftragten und die beteiligten Organisationen und Wohnungsunternehmen.

Landrat Oliver Stolz und Kreispräsident Burkhard E. Tiemann zeigten sich unisono sehr erfreut: „Diese Vereinbarung ist ein großer Schritt, um mittelfristig ausreichenden barrierefreien Wohnraum anbieten zu können. Es steht außer Frage, dass dies erforderlich ist. Das Ziel, Wohnungsbauunternehmen und Organisationen der Behindertenhilfe zusammenzubringen, wird für gegenseitiges Verständnis sorgen und Früchte tragen.“

Gleichzeitig hatten sie auch mahnende Worte im Gepäck: „Niemand ist vor einer Behinderung sicher. Es gibt keine Garantie auf ein sorgenfreies, ge-sundes Leben. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir rechtzeitig darauf achten, unser Umfeld auf diese Probleme hin auszurichten“.

Zum weiteren Vorgehen erläuterte Axel Vogt abschließend, dass die von den Wohnungsunternehmen und Organisationen benannten Kontaktpersonen sowie Mitarbeiter der Kreisverwaltung von ihm zu einem ersten Gespräch eingeladen werden, um sich kennenlernen und die konkrete Zusammenarbeit sowie erste direkte Themen zu besprechen.

„Einmal jährlich werde ich der Öffentlichkeit über den Erfolg aus dieser Zusammenarbeit berichten“ verspricht Axel Vogt. Und betont noch einmal, dass die Pinneberger Erklärung jederzeit weiteren Organisationen und Unternehmen offen steht.

 
Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten des Kreises Pinneberg vom 10.05.2016


Webseiten-ID: 20000846