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Mietwerterhebung im Kreis Pinneberg


Datenerhebung ab Anfang September

Der Kreis Pinneberg ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaften nach dem Arbeitslosengeld II und im Rahmen der Sozialhilfe (SGBII) im angemessenen Umfang zu übernehmen. Die angemessenen Wohnkosten orientieren sich dabei an dem spezifischen Mietenniveau in den verschiedenen Regionen des Kreises. Im Rahmen einer breit angelegten Erhebung werden daher Wohnungsmieten des gesamten Wohnungsmarktes durch eine schriftliche Vermieter- und Mieterbefragung erhoben.

Ziel der Untersuchung ist es, eine aktuelle, rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten. Mit der Erhebung und Auswertung der Mietwerterhebung hat der Kreis Pinneberg das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Das Institut verfügt sowohl über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln als auch in der Erstellung von Mietwerterhebungen, wie sie für die gerichtsfeste Bestimmung der Kosten der Unterkunft benötigt werden. Auf der Basis dieser Erhebung werden dann die zukünftig gültigen Richtwerte für den Kreis festgelegt.

Für diese Datenerhebung bittet der Kreis Pinneberg die Vermieter und Verwalter sowie alle Mieter, die ausgewählt wurden, um ihre Unterstützung. Die Erhebung bei ausgewählten Mietern beginnt Anfang September 2010. Diese erhalten vom Kreis ein Schreiben mit den notwendigen Informationen zur Erhebung. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig. Die Erhebungsmethodik ist mit dem Datenschutzbeauftragten des Kreises abgestimmt.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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