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Innenministerium verbietet das Aufsteigen von Himmelslaternen


Brandgefahr durch Himmelslaternen

Das Aufsteigen lassen von so genannten Himmelslaternen ist eine tolle Partyattraktion und sorgt für romantische Stimmung am Abendhimmel. Die von den Laternen ausgehende Brandgefahr ist jedoch sehr groß. In den letzten Monaten haben Himmelslaternen bereits mehrere Brände verursacht.

Aus diesem Grund hat das Innenministerium Schleswig-Holstein das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen untersagt. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb. Nach dem Start kann der Betreiber weder die Richtung noch die Höhe des Ballons beeinflussen. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr als fünf Kilometern und Flughöhen bis zu 400 Metern. Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr am Landepunkt ein Feuer auszulösen.

In Schleswig-Holstein verursachte eine Himmelslaterne im Juni in Eutin einen Brand. Der bislang schlimmste bekannte Fall ereignete sich am Pfingstmontag 2009 in Siege, wo ein zehnjähriger Junge ums Leben kam, weil eine auf den Wintergarten niedergehende Himmelslaterne einen Wohnungsbrand auslöste.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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