Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Agentur für Arbeit und Kreis Pinneberg schließen „Jobcenter-Vereinbarung“


Betreuung von Langzeitarbeitslosen im Kreis Pinneberg neu geregelt

Am 17. Juni 2010 hat der Bundestag über die verfassungskonforme Neuordnung der Jobcenter entschieden. Der daraus resultierende Artikel 91e des Grundgesetzes erlaubt künftig die gemeinsame Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen. Hieraus hat sich der Auftrag für die Kreise und die Agenturen für Arbeit ergeben, die Organisation der bis dato existierenden Arbeitsgemeinschaften gerade im Hinblick auf die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung zu überarbeiten. Die Arbeitsagentur Elmshorn und der Kreis Pinneberg haben auf dieser Grundlage ihre Arbeit neu organisiert und in einer „Jobcenter-Vereinbarung“ festgelegt, die heute im Pinneberger Kreistag beschlossen wurde. Die Vereinbarung hat im wesentlichen folgenden Inhalt:

Die gemeinsame Einrichtung wird den Namen „Jobcenter Kreis Pinneberg“ führen. Der Hauptstandort wird weiterhin Elmshorn sein. Die bisherigen Standorte in Tornesch/Uetersen, Pinneberg, Quickborn und Wedel bleiben bestehen.

Die Aufgaben sind den Trägern, anders als bisher, jetzt kraft Gesetz übertragen worden. Über die Erbringung bzw. den Zugang zu diesen Leistungen entscheiden die Jobcenter eigenverantwortlich. Über den Umfang bereitzustellender kommunaler Eingliederungsleistungen entscheidet weiterhin der Kreis. Das Jobcenter weist die Kunden nach eigener Entscheidung den bestehenden Angeboten zu.

Bisher wurde die ARGE durch zwei Geschäftsführer geleitet. Zukünftig führt ein Geschäftsführer die Geschäfte des Jobcenters.

Die Trägerversammlung besteht aus jeweils 3 Vertretern der beteiligten Träger. Zu den wesentlichen Aufgaben der Trägerversammlung gehört es, über Fragen der Organisation, der Infrastruktur und über personalrechtliche wie personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten zu entscheiden.

Weiterhin haben die Träger einen Beirat einzurichten. Dieser berät das Jobcenter bei seiner Aufgabenwahrnehmung, insbesondere über das Arbeits- und Integrationsprogramm (Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsmaßnahmen und -instrumente). Der Beirat kann hierzu Empfehlungen abgeben.

Die 12 Mitglieder des Beirates werden von der Trägerversammlung auf Vorschlag der Agentur, des Kreises sowie der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen berufen. Der Kreistag benennt aus jeder Fraktion ein Mitglied.

Die Regelungen zum Personal, z. B. zum Betreuungsschlüssel, werden einvernehmlich getroffen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt des Jobcenters.

Die Infrastruktur der ARGE wird zur Zeit von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. An dieser Regelung wird auch künftig festgehalten.

Im Rahmen der Steuerung und Qualitätssicherung wird weiterhin über Ziele gesteuert. Ein internes Kontroll- und Informationssystem stellt zudem sicher, dass die Grundsicherung für Arbeitssuchende bürgernah und wirtschaftlich erbracht wird.

Landrat Oliver Stolz und Thomas Kenntemich, Leiter der Arbeitsagentur Elmshorn, betonen während der Unterzeichnung der Vereinbarung, dass ihre Zusammenarbeit weiterhin konstruktiv und zielführend sein wird. Im Rahmen der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung werden die Träger partnerschaftlich, fair und im Sinne einer Kooperation auf Augenhöhe vertrauensvoll zusammenarbeiten.

 
Pressemitteilung vom 09.12.2012

Webseiten-ID: 4900