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Informationen über Bademöglichkeiten im Kreis Pinneberg


Beteiligung der Öffentlichkeit nach der Badegewässerverordnung

Das Land Schleswig-Holstein hat im Jahr 2008 auf Grundlage einer EU- Richtlinie eine neue Badegewässerverordnung erlassen. Die Badegewässerverordnung sieht vor Beginn der Badesaison eine Information und Beteiligung der Öffentlichkeit über die Bademöglichkeiten vor.

Es soll bekannt gemacht werden, welche Badestellen es gibt und wo Anfragen, Vorschläge und sonstige Bemerkungen vorgebracht werden können.

Die Badegewässer des Kreises Pinneberg sind

  • der Mühlenteich in Bokel (Freibad),
  • der Rantzauer See in Barmstedt,
  • das Freibad Oberglinde bei Moorrege,
  • der Kiessee in Appen und
  • die Düne (Nord/ Süd) auf Helgoland.


Das Baden in der Elbe ist auf Grund der Gefährdung durch den Schiffsverkehr im Kreis Pinneberg verboten.

Ab Mitte Mai werden die Badestellen erfahrungsgemäß geöffnet, wie zum Beispiel die Badestelle in Oberglinde am 16. Mai 2009. Die erste Beprobung des Badewassers durch den Fachdienst Umwelt ist daher vor Beginn der Badesaison ebenfalls für Mitte Mai vorgesehen. Die Badestellen müssen bis zum Ende der Saison im September mindestens vier mal untersucht werden, wobei jedoch die Untersuchungen nicht mehr als einen Monat auseinander liegen dürfen.

Im Jahr 2008 war die Badewasserqualität bei allen Badestellen im Kreis Pinneberg gut.

Die neue Badegewässerverordnung hat einige Änderungen zur Folge. Zur gesundheitlichen Beurteilung einer fäkalen Verunreinigung werden zukünftig nur die genaueren Indikatoren Escherichia coli und intestinale Enterokokken herangezogen. Eingeführt wurde von der EU auch ein neues Bewertungsverfahren für die Badewasserqualität der Badestellen, dass die vorherigen vier Jahre berücksichtigt. Ebenfalls vorgeschrieben ist die Erhebung von Badegewässerprofilen, dies ist jeweils die exakte Aufnahme der Umgebung des Badegewässers mit allen Zuflüssen und Einleitungen bis zum Jahr 2011. Hiermit soll im diesem Jahr mit Unterstützung des Landes Schleswig- Holstein begonnen werden.

Anfragen, Anregungen und Informationen zu den Badegewässern im Kreis Pinneberg können an den Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Einar Landschoof, Moltkestraße 10, 25421 Pinneberg, Telefon 04101 / 212-675, E-Mail e.landschoof@kreis-pinneberg, gerichtet werden.

Eine Beschreibung der Badestellen finden Interessierte im Internet unter www.kreis-pinneberg.de, Stichwort Badestellen.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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